03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 846 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Auflagen zur Bewertung und zum Betrieb der Grundwasserabsenkung, zur Überwachung und Beweissicherung“,<br />

ab Seite 160, im Kapitel Wasserwirtschaft).<br />

Die genannten Forderungen von Einwendern sind aus Sicht der Planfeststellungsbehörde somit ausreichend<br />

berücksichtigt worden.<br />

15.2.2.1.1 Zu berücksichtigende Gebiete<br />

Innerhalb des Untersuchungsraums werden alle gemeldeten oder potenziellen Fauna Flora Habitat-<br />

(FFH), Vogelschutz- (Special Protectet Area - SPA) und Important Bird Area- (IBA) Gebiete berücksichtigt.<br />

Hier liegen folgende gemeldete FFH-Gebiete (Brandenburger und Berliner Gebiet):<br />

- Glasowbachniederung<br />

- Brunnluch<br />

- Genshagener Busch<br />

- Nuthe-Nieplitz-Niederung<br />

- Wernsdorfer See<br />

- Spree<br />

- Löcknitztal<br />

- Müggelspree<br />

- Müggelsee<br />

- Teufelsseemoor<br />

Ferner liegen folgende zur Meldung vorgesehene bzw. bereits gemeldete Vogelschutzgebiete (Brandenburger<br />

Gebiet und Berliner Gebiet) innerhalb dieses Untersuchungsraums:<br />

Müggelspree (eingeschlossen ist das ehemalige Vogelschutzgebiet „Die Bänke“ )<br />

Das Berliner Gebiet ist als Vogelschutzgebiet gemeldet und im Bundesanzeiger gemäß § 10 Abs. 6<br />

BNatSchG (2. Mai 2003) bekannt gemacht worden. Teile sind als Naturschutzgebiete national unter<br />

Schutz gestellt (Naturschutzgebiete „Krumme Laake/Pelzlaake“, „Gosener Wiesen und Seddinsee“).<br />

Kleinere Flächen im Norden sowie der Bereich der Bänke sind Teil des Landschaftsschutzgebiets<br />

„Müggelspree“. Allerdings enthalten weder die Naturschutzgebiets- noch die Landschaftsschutzgebietsverordnung<br />

im Schutzzweck Bestimmungen, die unmittelbar den Vogelschutz in den betreffenden Bereichen<br />

sicherstellen.<br />

Nuthe-Nieplitz-Niederung<br />

Das Brandenburger Gebiet ist zur Meldung als Vogelschutzgebiet vorgesehen. Die Nuthe-Nieplitz-<br />

Niederung ist als Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung“ und Naturschutzgebiet<br />

„Rangsdorfer See“) national unter Schutz gestellt. Die Naturschutzgebietsverordnung „Nuthe-<br />

Nieplitz-Niederung“ enthält als Schutzzweck den besonderen Schutz von 30 gemäß EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten. Die Naturschutzgebietsverordnung „Rangsdorfer See“<br />

enthält als Schutzzweck die Erhaltung und Entwicklung als Brut- und Nahrungsgebiet bestandsbedrohter<br />

und gefährdeter Vogelarten und als bedeutender Rastplatz für nordische Gänse.<br />

Innerhalb des Untersuchungsraumes liegt außerdem das Brandenburger IBA Gebiet „Niederung<br />

Rangsdorfer See/Prierowsee“, welches zum kleinen Teil deckungsgleich mit dem zur Meldung vorgesehenen<br />

Gebiet „Nuthe Nieplitz Niederung“ ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!