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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 479 von 1171<br />

<strong>Der</strong> Flächenbedarf berechnet sich wie folgt:<br />

Planungsparameter Einheit Menge<br />

Bruttogeschossfläche m² 20.000<br />

Gebäudegrundfläche m² 6.000<br />

Frei- und Verkehrsflächen (ohne Parken) m² 30.000<br />

7.4 Erdmassenausgleich<br />

Um die Belastung der Zufahrtsstraßen und ihrer Anwohner sowie den Energieverbrauch und die Luftbelastung<br />

durch Transportfahrten möglichst gering zu halten, vor allem aber auch aus Kostengründen und<br />

um Deponieraum zu sparen, ist für das gesamte Ausbaugebiet ein Erdmassenausgleich vorzunehmen.<br />

Nach der ursprünglichen Bilanz der Träger des Vorhabens wird unter Berücksichtigung der zulässigen<br />

Neigungen und Ebenheit der Schutzstreifen, der Sicherheitsflächen, des Geländes und des Aushubs für<br />

die Schienenanbindung, der Gebäudeunterkellerung, der Straßenanbindung, des Personen-Transfer-<br />

Systems (PTS) und der Versorgungseinrichtungen (Entwässerung, Elektrotechnik, Versorgungskanal<br />

etc.) innerhalb der im Planfeststellungsantrag ausgewiesenen Flächen ein Massenausgleich mit einem<br />

Überschuss von ca. 59.800 m³ erzielt.<br />

Mit dem Planänderungsantrag Nr. 03 zur Westanbindung der Schiene tritt eine Änderung der Erdmassenbilanzen<br />

zu Versiegelung/Entsiegelung und Abgrabung/Aufschüttung ein. Damit reduzieren sich die<br />

Aushubmassen um ca. 100.000 m³, so dass jetzt bezüglich der Gesamtmaßnahme eine Defizit von ca.<br />

40.200 m³ besteht.<br />

Die genannten Werte sind angesichts der insgesamt zu bewegenden Erdmassen von 9.950.000 m³<br />

vernachlässigbar, so dass insgesamt von einem Erdmassenausgleich auszugehen ist.<br />

8 Straßenbauliche Folgemaßnahmen<br />

Die von den Trägern des Vorhabens beantragten straßenbaulichen Folgemaßnahmen sind für den<br />

Flughafenausbau notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass<br />

- eine hinreichende straßenseitige Erschließung des Flughafens,<br />

- die Wiederherstellung zerschnittener Straßen- und Wegebeziehungen und<br />

- die Erschließung betroffener Grundstücke entsprechend dem bisherigen Umfang<br />

sichergestellt sind.<br />

Die Planfeststellungsbehörde bezieht sich auf die weitgehend richtigen und vollständigen Angaben in<br />

der „Beschreibung des Vorhabens zur Straßenanbindung“ (Antrag Band C 1).<br />

<strong>Der</strong> vorhandene Flughafen wird im Wesentlichen von der B 96a aus erschlossen. Diese Anbindung soll<br />

für den auszubauenden Flughafen als zweiter (redundanter) Anschluss in ihrer Leistungsfähigkeit prin-

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