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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 549 von 1171<br />

In den Gutachten M 10 und M 11 werden die zu erwartenden Schadstoffkonzentrationen durch die<br />

Veränderung des Flugbetriebes dargestellt. Die Konzentrationen am Flughafen Schönefeld sind aus<br />

umweltmedizinischer Sicht gering. <strong>Der</strong> pathophysiologische Mechanismus der in Frage kommenden<br />

Schadstoffe ist ein anderer als der durch Schall ausgelöste. Kombinationseffekte über immunologische<br />

Wirkmechanismen lassen sich bisher nicht wissenschaftlich nachweisen.<br />

Man kann heute zusammenfassend sagen, dass die Gegenregulationsmechanismen organismischer<br />

Funktionen erheblich wirksamer und anpassungsfähiger sind als angenommen. Dies trifft für<br />

Gesunde zu. Eine Gefährdung resultiert nicht aus einer isolierten Betrachtung einer Reaktion des<br />

Organismus oder einer isolierten Betrachtung einer Belastungsform, z. B. des Lärms, sondern es<br />

müssen zusätzlich weitere Komponenten als Risikofaktoren oder –konstellationen hinzukommen.<br />

Zweifelsohne kann Lärm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, auch wenn die Mechanismen<br />

derzeit nicht genau bekannt sind.<br />

Wie oben angeführt, sind die Kenntnisse zu umweltbedingten Lärmwirkungen bei bestimmten Risikogruppen,<br />

wie Kranke und Ältere aber auch Kinder, unzureichend. Deshalb ist dies unter präventiven<br />

Gesichtspunkten auch bei Bewertungsgrenzen zu berücksichtigen, so müssen für den Fluglärm<br />

Begrenzungswerte unter dem Gesichtspunkt der Verhütung des Entstehens lärmbedingter Erkrankungen<br />

festgelegt werden. Dabei braucht es keine unterschiedlichen Werte für verschiedene Erkrankungen<br />

zu geben, da die unspezifischen Mechanismen weitgehend übergreifend sind.<br />

Die von der Planfeststellungsbehörde definierte Grenze für den nächtlichen Fluglärm deckt nach<br />

Auffassung der Planfeststellungsbehörde auch die Vorbeugung des Entstehens von Erkrankungen<br />

mit ab.<br />

Auch ohne Einbezug der besonders kritischen Nachtbelastung wird die Annahme, dass Lärm tagsüber<br />

bei permanenter Einwirkung eines Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von mehr als 70 dB(A) zur Genese<br />

von Herz-Kreislauferkrankungen beiträgt, von der Planfeststellungsbehörde mitgetragen und<br />

als Grenzwert der Gesundheitsgefährdung festgelegt. <strong>Der</strong> Niederländische Gesundheitsrat<br />

(HCN) 165 betrachtet den Nachweis einer Risikoerhöhung für Herz-Kreislauferkrankungen durch Verkehrslärm<br />

bei einem Dauerschallpegel Leq(3) von 70 dB(A) als hinreichend. Als Schwellenwert für<br />

lärmbedingtes Infarktrisiko empfiehlt der SRU einen Dauerschallpegel von 65 dB(A). 166 Eine mögliche<br />

gesundheitliche Gefährdung ist bei einem Leq(3,Tag) von 70 dB(A) nicht mehr auszuschließen,<br />

unter präventiven Gesichtspunkten sollte jedoch ein Leq(3,Tag) von 65 dB(A) eingehalten werden.<br />

Diese Werte werden auch von den Verfassern der Fluglärmsynopse für das Schutzziel Vermeidung<br />

von Gesundheitsschäden und Krankheiten vorgeschlagen. Die Angabe eines berücksichtigungsfähigen<br />

Schwellenwertes ist aufgrund der geringen wissenschaftlichen Erkenntnisse derzeit nicht<br />

möglich.<br />

Die Planfeststellungsbehörde schließt sich den Auffassungen an, insbesondere ist bei einem Dauerschallpegel<br />

von 70 dB(A) tagsüber die Grenze zur Gesundheitsgefahr überschritten und damit eine<br />

schwere und unerträgliche Belastung eines Wohngrundstücks erreicht (verfassungsrechtliche<br />

Zumutbarkeitsgrenze). Bei dauerhaften Belastungen dieser Größenordnung ist ein gesundes Wohnen<br />

dann nicht mehr möglich und ein Übernahmeanspruch gegeben. Wo sich Menschen dauerhaft<br />

165 HCN (1999): Committee on the Health Impact of large Airports. Public health impact of large airports. The Hague: Health<br />

Council of the Netherlands (HCN). Publication no 1999/14E.<br />

166 SRU (1999): 174

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