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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 461 von 1171<br />

chen Darstellungen, wie Ausführungszeichnungen, Baustoffangaben, Lastannahmen sowie sonstige,<br />

für die Beurteilung der Sicherheit wesentliche Beschreibungen und Berechnungen, enthalten.<br />

<strong>Der</strong> Gepäcktransport wird in Form einer unterirdischen Anbindung zwischen den beiden Satelliten und<br />

dem Terminal sichergestellt. Ein Tunnelquerschnitt mit einer lichten Weite von 53 m x 4 m gewährleistet<br />

die Aufnahme von bis zu sechs Transportbändern. Vier dieser Bänder können je nach Gepäckvolumen<br />

für ankommende oder abfliegende Gepäckstücke genutzt werden. <strong>Der</strong> notwendige Platz für zwei weitere<br />

Transportbänder wird aus Redundanz und Zusatzkapazitätsgesichtspunkten optional mit berücksichtigt.<br />

In Abhängigkeit des zum Einsatz kommenden Bandsystems können auf einer geraden Einfachstrecke<br />

zwischen 3.500 bis 10.000 Gepäckstücke pro Stunde befördert werden. Dies entspricht unter<br />

Zugrundelegung von ca. 1,5 Gepäckstücken pro Passagier und vier Bändern einer Abfertigungskapazität<br />

von ca. 9.600 bis 25.000 Passagieren.<br />

Die Ermittlung der erforderlichen Dimensionen für die Passagierabfertigungsgebäude bei einer Größenordnung<br />

von 30 Millionen Passagieren pro Jahr und einem Aufkommen von 10.000 Passagieren in der<br />

Spitzenstunde ist an den Standards des IATA-Handbuchs und der Situation anderer internationaler<br />

Großflughäfen ausgerichtet.<br />

Qualitätsstandard (m³/Person) nach IATA Airport Development Reference Manual<br />

A B C D E F<br />

Check-in-Areal 1,8 1,6 1,4 1,2 1,0<br />

Warten und Bewegungsflächen 2,7 2,3 1,9 1,5 1,0<br />

Abrufwarteräume 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6<br />

Gepäckausgabe (ohne Bandanlagen) 2,0 1,8 1,6 1,4 1,2<br />

Pass-/Sicherheits-/Zollkontrollen 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 Systemzusammenbruch<br />

Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Qualitätsstandards, die aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

beim Neubau von Passagierabfertigungsanlagen im Regelfall, d. h. außerhalb der absoluten<br />

Spitzenzeiten, nicht unter dem Qualitätsstandard der Stufe B liegen sollte, ergeben sich die folgenden<br />

Flächen- und Größenanforderungen für die Passagierabfertigungsgebäude:<br />

Anteil Terminal (Landseite) 60.000,00 m²<br />

Anteil Pier und Satelliten (Luftseite) 107.000,00 m²<br />

Gebäudegrundfläche gesamt 167.000,00 m²<br />

Bruttogeschossfläche 390.000,00 m²<br />

Gebäudehöhe Terminal 35,00 m<br />

Gebäudehöhe Satelliten 25,00 m<br />

<strong>Der</strong> Bruttorauminhalt des Terminals in München korrespondiert in etwa mit der im vorliegenden Antrag<br />

enthaltenen Kubatur von 2,5 Millionen m³ (ab Oberkante Gelände). Die Höhen von Pier und Terminal<br />

der Neubauten an den Flughäfen München und Düsseldorf sind mit den im Antrag gesetzten Zahlen<br />

ebenfalls vergleichbar. Bei der Bemessung der Entwicklungstiefe ordnet sich das Ausbauvorhaben zwischen<br />

die beiden Beispiele ein. lm Fall des Flughafens München ist dabei zu berücksichtigen, dass sich<br />

die Straßenvorfahrten zu beiden Seiten des Gebäudes befinden. In Düsseldorf wiederum ist zu berück-

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