03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1151 von 1171<br />

Durch die in den Nebenbestimmungen der Kapitel Wasserwirtschaft und Natur und Landschaft festgeschriebenen<br />

Monitoringprogramme wird dies abgesichert. Mittels der in diesem Rahmen vorzunehmenden<br />

Untersuchungen können Auswirkungen rechtzeitig erkannt und Beeinträchtigungen vermieden<br />

werden.<br />

5.2.5 Beeinträchtigungen durch Kollissionen an Hochspannungsfreileitungen<br />

Unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen bezüglich der Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen zu erwarten.<br />

Im Rahmen einer Variantenuntersuchung zum Verlauf der Hochspannungsfreileitungstrassen wurden<br />

dokumentiert, dass mögliche Auswirkungen durch Vogelschlag an Hochspannungsfreileitungen durch<br />

die gewählte Trasse minimiert wurden. Darüber hinaus ist durch die Nebenbestimmung im Kapitel Natur<br />

und Landschaft gesichert, dass eine sachgerechte Markierung der Leitungen erfolgt und ausreichend<br />

dimensionierte Isolatoren an den Strommasten eingebaut werden. Nach Durchführung dieser Vermeidungs-<br />

und Verminderungsmaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten.<br />

5.2.6 Beeinträchtigung durch Schadstoffimmissionen<br />

Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ergeben sich keine Beeinträchtigungen durch Schadstoffimmissionen.<br />

Eine Überschreitung des Jahresmittelwerts der 22. BImSchV für NOX zum Schutz der Vegetation ist nur<br />

auf dem Flughafengelände sowie in einem schmalen Bereich von maximal 100 m entlang der BAB 113n<br />

zu erwarten. <strong>Der</strong> Anteil des Vorhabens an diesen Werten ist gering. Da diese Bereiche räumlich direkt<br />

mit den Emissionsquellen zusammenhängen, gilt das für den Grenzwert zum Schutz der Vegetation<br />

anzuwendende Kriterium der Quellenferne nicht. In diesem Bereich sind zudem keine schadstoffsensiblen<br />

Lebensräume anzutreffen. Die Überschreitungen werden daher als unerheblich bewertet.<br />

Eine Abschätzung der Stickstoff-Deposition außerhalb des unmittelbaren Flughafenumgriffs zeigt, dass<br />

sie unterhalb relevanter Schwellenwerte des Critical-Load-Konzepts bleiben wird.<br />

Durch die in den festgestellten Maßnahmeplänen der ergänzten Fassung des LBP vorgesehenen Anpflanzungen<br />

von Gehölzen entlang der Anbindung an die BAB 113n und B 96a wird die Schadstoffausbreitung<br />

entlang von Straßen und ein Eintrag in Biotope und Böden über diesen unmittelbaren Bereich<br />

hinaus minimiert.<br />

5.2.7 Beeinträchtigungen durch Verlichtung von Tierlebensräumen<br />

Beeinträchtigungen durch Lichtimmissionen in Tierlebensräumen in der unmittelbaren Umgebung des<br />

Vorhabens werden durch Minimierungsmaßnahmen weitgehend ausgeschlossen. Durch die Nebenbestimmung<br />

A.II.9.1.11 „Beleuchtungsanlagen“, ab Seite 116, ist sichergestellt, dass schädliche Wirkungen<br />

auf die Fauna vermieden werden. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind die im Anhang der<br />

Licht-Leitlinie aufgeführten Maßnahmen zum Schutz von Insekten und Vögeln zu berücksichtigen.<br />

Selbst für die nächstgelegenen FFH-Vorschlagsgebiete „Glasowbachniederung“ und “Brunnluch“ ist<br />

entgegen der Befürchtung von Einwendern aufgrund der Entfernung (>500 m) und des Sichtschutzes<br />

durch Gehölze auch nicht mit Beeinträchtigungen durch Verlichtungen zu rechnen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!