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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 561 von 1171<br />

10.1.2.3.2 Leistungsminderung<br />

Neben Lästigkeitsempfindungen und Aktivitätssteigerungen tragen Kommunikationsstörungen (vgl.<br />

nächsten Abschnitt) ebenfalls zur Beeinflussung der Leistung durch Lärmbelastung bei. Die Möglichkeit<br />

der Leistungsminderung durch Lärm wird in den Einwendungen und Stellungnahmen meist im Zusammenhang<br />

auch mit anderen negativen Wirkungen des Lärms genannt.<br />

Die zur Problematik Lärm und Leistung vorliegenden Untersuchungsergebnisse betreffen eine Reihe<br />

von lärmbeeinflussbaren Funktionsbereichen: Vigilanz und selektive Aufmerksamkeit, Lesen, Gedächtnis,<br />

komplexe Informationsverarbeitung, sensomotorische Steuerung u. a.<br />

Da jede anspruchsvolle Tätigkeit mit Konzentration auf die wesentlichen Informationsinhalte verbunden<br />

ist, bedeutet eine Störung der Konzentration sowie der Vigilanz und der selektiven Aufmerksamkeit eine<br />

Verschlechterung der Leistungen. Die zur Lösung mit der Arbeitsaufgabe benötigten Wissensbestände<br />

müssen in der Regel aus dem Gedächtnis abgerufen werden, um zu einem angemessenen und fehlerfreien<br />

Resultat zu gelangen. Dies gilt für eine Vielzahl von Tätigkeiten, nicht nur im Büro oder im Unterricht.<br />

Die Mechanismen der Leistungsbeeinflussung durch Schall sind unterschiedlich. Durch Schall werden<br />

auch Bewältigungsmechanismen ausgelöst, die dazu führen, dass das Leistungsergebnis selbst nicht<br />

ungünstiger zu sein braucht, möglicherweise der Aufwand jedoch zur Erreichung dieses Ergebnisses<br />

steigt. Zum anderen kann Schall auch durch seinen Verdeckungseffekt und damit die Ausblendung von<br />

intermittierenden Störgeräuschen zu einer Leistungsverbesserung führen.<br />

Zur Frage der Leistungsminderung durch Lärm wird auch in den Abschnitten zur Kommunikation, zur<br />

Belästigung, zur Arbeit sowie zu den schutzbedürftigen Personen und Bereichen, insbesondere den<br />

Schulen und Kindertagesstätten, eingegangen. Zusätzliche Begrenzungswerte für die Vermeidung von<br />

Leistungsminderungen ergeben sich nicht, die anderen Lärmbegrenzungswerte zur Vermeidung erheblicher<br />

Belästigung wie auch zur Verminderung von Kommunikationsstörungen decken diesen Bereich<br />

mit ab.<br />

10.1.2.4 Soziale Lärmwirkungen<br />

Die durch den Lärm hervorgerufene Störung des privaten Lebensbereichs kann zu Veränderungen im<br />

sozialen Gefüge führen, die Betroffenen verändern das Wohnverhalten, verlegen Schlafräume, halten<br />

die Fenster eher geschlossen, verzichten auf die Nutzung von Balkon oder Terrasse, halten sich weniger<br />

im Freien auf. Ferner können sich Auswirkungen auf das Lern- und Arbeitsverhalten ergeben.<br />

10.1.2.4.1 Kommunikationsbeeinträchtigungen<br />

Die Einwendungen und Stellungnahmen zu den Kommunikationsstörungen hängen sehr eng mit der<br />

Problematik Belästigung und den besonders schutzbedürftigen Bereichen, insbesondere den Schulen,<br />

zusammen. Sie beziehen sich auf die Kriterien zur Bewertung der Kommunikation, auf Grenz- und Beurteilungswerte<br />

und auf die Kommunikation in bestimmten Bereichen.<br />

Ab einem Maximalpegel Lmax von 55 dB(A) sei mit Kommunikationsstörungen zu rechnen, ab 60 dB(A)<br />

mit akuten Reaktionen unabhängig von der Affektlage und ab 75 dB(A) seien deutliche Verschiebungen<br />

der physiologischen Gleichgewichtslage zu verzeichnen. Das Zusammenwirken von Störpegel, Sprechpegel<br />

und Satzverständlichkeit sei im Antrag unklar dargestellt. Störungen der Kommunikation seien

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