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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil B - Sachverhalt<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 225 von 1171<br />

hafens und die Anbindung West (L 75n, Ortsumgehung Selchow). Durch den Ausbau des Flughafens<br />

Schönefeld werden öffentliche Straßen und Wege zerschnitten, weshalb auch die Wiederherstellung<br />

bzw. Umorientierung dieser Verkehrsverbindungen geregelt wurde. Weiterhin ist Gegenstand der Planfeststellung<br />

die Sicherung bzw. Wiederherstellung der durch das Vorhaben beeinträchtigten straßenseitigen<br />

Erschließung von Grundstücken sowie die dezentrale Entwässerung in Versickerungsmulden. Auf<br />

die Darstellung der Verkehrsanbindung Straße/äußere Erschließung im Bauwerksverzeichnis und die<br />

unter C zur Planfeststellung beantragten Fachpläne sowie den Gelände- und Funktionsplan (Anlage 1)<br />

wird Bezug genommen.<br />

4.1 Anschluss an die BAB 113n<br />

<strong>Der</strong> Anschluss an die gegenwärtig im Bau befindliche BAB 113n ist die Haupterschließung des Passagierabfertigungsbereiches<br />

sowie der nördlich und südlich der Erschließungsachse gelegenen Flughafennutzungen.<br />

Die Anschlussstelle an die BAB 113n wird ca. 70 % des Straßenverkehrs an den prognostizierten<br />

30 Millionen Passagieren im Endausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld aufnehmen.<br />

Sie wird dementsprechend leistungsfähig im Wesentlichen mit einem Regelquerschnitt 33 mit<br />

drei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn hergestellt.<br />

4.2 Anschluss an B 96a<br />

Als Verbindung zum nördlichen bestehenden Flughafenbereich sowie als zweiter redundanter Anschluss<br />

an das übergeordnete öffentliche Netz wird eine Verbindung vom neuen Terminal an die B 96a<br />

hergestellt. Die Nutzung dieser Strecke ist allein dem Quell- und Zielverkehr des ausgebauten Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld vorbehalten. Die Anschlussstrecke zur B 96a mündet in die vorhandene<br />

Flughafeneinfahrt im Bereich des Knotenpunktes mit der B 96a und der B 179. <strong>Der</strong> Anschluss der<br />

B 96a erhält einen Regelquerschnitt 20 mit zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung.<br />

4.3 Zufahrt/Vorfahrt<br />

Zur Erschließung des Terminals sowie der weiteren Flughafeneinrichtungen wird eine dezentrale Verkehrsanbindung<br />

vorgesehen. <strong>Der</strong> Wirtschaftsverkehr wird bereits frühzeitig auf einen Verteilerring abgeführt;<br />

der Anschluss an die Anbindung zur B 96a Ost wird planfrei gestaltet. Die Zufahrt wird von Osten<br />

kommend nur bis zum ersten Überführungsbauwerk des Verteilerrings planfestgestellt. Für die weitere<br />

Straßenanbindung bis zum Terminal werden lediglich die Verkehrskorridore festgestellt und eine mögliche<br />

Verkehrsführung nachrichtlich mitgeteilt.<br />

4.4 Anbindung West (L 75n, Ortsumgehung Selchow)<br />

Zur Erschließung der westlichen Flughafenflächen (u. a. Flugzeugwartung, Geräteinstandhaltung,<br />

Werkstätten und Hallen sowie sonstige Bewirtschaftungseinrichtungen) ist parallel der westlichen Flughafengrenze<br />

eine neue Erschließungsstraße vorgesehen. Diese Straße wird zugleich wichtige Funktionen<br />

der zerschnittenen L 75 übernehmen und die Ortslage Selchow umgehen. Sie erhält einen einbahnigen<br />

Regelquerschnitt 10,5.<br />

4.5 Unterbrochene Straßen und Wege<br />

Soweit durch den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld Straßen und Wege unterbrochen<br />

werden, sieht der Planfeststellungsantrag entsprechende Ersatzlösungen vor.

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