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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 444 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

7.2.4 Rollbahnen<br />

Die Flugbetriebsflächen werden durch die erforderlichen Rollbahnen und Schnellabrollbahnen (mit einer<br />

Breite von 30 m) ergänzt.<br />

Die neu zu errichtenden parallelen Rollbahnen erstrecken sich über die gesamte Länge der Start- und<br />

Landebahnen. Auf ihnen finden die Rollvorgänge abfliegender Flugzeuge zu den Startabrollpunkten und<br />

gelandeter Flugzeuge zum Vorfeld statt.<br />

Schnellabrollbahnen ermöglichen den Flugzeugen, die Landebahn nach der Landung mit relativ hohen<br />

Geschwindigkeiten von bis zu 93 km/h zu verlassen und die Bahn für nachfolgende Flugzeuge zügig<br />

frei zu machen, so dass die Landebahnbelegungszeiten gering gehalten werden können.<br />

Die Schnellabrollbahnen schließen in einem Winkel von 30 Grad an die Landebahnen an. Ihre Breite<br />

entspricht derjenigen der übrigen Rollbahnen mit Ausnahme der Einmündungsbereiche, die entsprechend<br />

den Anforderungen der ICAO aufgeweitet sind. <strong>Der</strong> Radius der von der Mittellinie der Landebahn<br />

wegführenden Rollführungslinien beträgt ca. 550 m bei den Schnellabrollbahnen im Gegensatz zum<br />

Radius von 100 m bei den senkrecht in die Start- und Landebahn einmündenden Rollbahnen.<br />

Die Anzahl und Lage der Schnellabrollbahnen wird insbesondere durch den für die Spitzenstunde prognostizierten<br />

Verkehrsmix bestimmt. Kleinere Flugzeuge haben einerseits aufgrund der in der Regel<br />

geringeren Anflug- und Landegeschwindigkeiten und andererseits aufgrund der geringeren Masse kürzere<br />

Verzögerungsstrecken als große Flugzeuge.<br />

Pro Betriebsrichtung und pro Landebahn sind drei Schnellabrollbahnen zur Erschließung der zwischen<br />

den Start- und Landebahnen gelegenen Passagier- und Frachtabfertigungsanlagen vorgesehen. Eine<br />

zusätzliche Schnellabrollbahn wird für die Betriebsrichtung 25R zur Erschließung der im Norden gelegenen<br />

Anlagen der Allgemeinen Luftfahrt errichtet.<br />

7.2.5 Vorfelder<br />

<strong>Der</strong> neu zu errichtende Vorfeldbereich liegt zwischen den beiden Start- und Landebahnen und umfasst<br />

insbesondere die Passagierabfertigungsanlagen einschl. der notwendigen Luftfahrzeugstandplätze, die<br />

Frachtabfertigungsanlagen einschl. Luftfahrzeugstandplätze sowie die Instandhaltungseinrichtungen für<br />

Luftfahrzeuge.<br />

Auf den Vorfeldern befinden sich neben den Standplätzen der Flugzeuge auch Rollbahnen, Standplatzrollgassen<br />

und Betriebsstraßen für Servicefahrzeuge. Die neuen Vorfelder sind so dimensioniert, dass<br />

in der Spitzenstunde unter Ansatz des prognostizierten Flugzeugmixes für alle Flugzeuge ein Standplatz<br />

zur Verfügung steht. Kleine Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt, die im Wesentlichen Spannweiten<br />

und Fahrwerksbreiten nach ICAO-Code-Buchstabe A aufweisen, werden auf dem bestehenden<br />

Vorfeldflächen im nördlichen Bereich des Flughafengeländes abgestellt. Im Bereich der neuen Vorfelder<br />

befinden sich zudem die aus einem im östlichen Bereich gelegen Hauptgebäude und zwei Terminalgebäuden<br />

bestehenden Passagierabfertigungsanlagen.<br />

Die Gesamtfläche des neuen Vorfeldes beträgt ca. 1.708.700 m². Auf ihm sind insgesamt 110 Luftfahrzeugstandplätze<br />

vorgesehen, womit das Aufkommen der Spitzenstunde abgedeckt werden kann. Ungefähr<br />

70 % der erforderlichen Flugzeugstandplätze auf dem Vorfeld sind als gebäudenahe Standplätze<br />

mit Fluggastbrücken konzipiert. Das Nutzungskonzept des Vorfeldes sieht eine hohe Flexibilität in den

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