03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1044 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

7) Haupterwerbslandwirt (09)<br />

Herr (09) macht in seiner Einwendung geltend, dass er sich durch das Vorhaben in seiner Existenz<br />

bedroht sehe. Er betreibe eine landwirtschaftliche Pferdepension und sei auf die Flächen, die zu einem<br />

geringen Teil in seinem Eigentum stünden, ansonsten Pachtland seien, angewiesen. Inwiefern<br />

seine Existenz durch das Vorhaben gefährdet sei, wird nicht erläutert.<br />

Die Träger des Vorhabens teilten in ihrem Sachstandsbericht vom 31.07.2003 mit, dass von dem<br />

Pferdebetrieb von Herrn (09) in Mahlow ca. 10,5 % der Betriebsfläche in erster Linie für Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden sollen (0,18 ha Erwerb, 0,07 ha vorübergehende<br />

Inanspruchnahme, 1,35 ha dauerhafte Beschränkung). Es sei seit Juni 2000 mehrfach<br />

vergeblich versucht worden, mit Herrn (09) Kontakt zwecks Herbeiführung einer Einigung aufzunehmen.<br />

Herr (09) sei aufgrund seiner grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber dem Projekt<br />

nicht willens, entsprechende Gespräche vor Vorliegen eines rechtskräftigen <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

aufzunehmen. Die Träger des Vorhabens gehen davon aus, dass der landwirtschaftliche<br />

Betrieb durch den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld nicht in der Existenz gefährdet<br />

wird. Erforderliche Eingriffe könnten kompensiert werden.<br />

Für den Flächenentzug und die daraus resultierende Betriebsbeeinträchtigung steht Herrn (09) dem<br />

Grunde nach ein Entschädigungsanspruch zu. Die Höhe des Entschädigungsanspruchs ist unter<br />

Zugrundelegung der Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft zu ermitteln.<br />

Die Planfeststellungsbehörde geht hinsichtlich des Betriebes von Herrn (09) von einer Flächeninanspruchnahme<br />

im Umfang von über 10 % seiner Betriebsflächen aus, da im Sachstandsbericht der<br />

Träger des Vorhabens ein Flächenverlust von 10,5 % angegeben ist und in der Stellungnahme des<br />

Landwirtschaftsamtes des Landkreises Teltow-Fläming 10,7 % angegeben werden. Somit liegt die<br />

Flächeninanspruchnahme über dem Grenzwert von 10 %, der vom Amt für Flurneuordnung Luckau<br />

und vom Landwirtschaftsamt Teltow-Fläming als Grenzwert für die Annahme einer Existenzbedrohung<br />

angesehen wird.<br />

Die Einschätzung der Träger des Vorhabens, dass keine Existenzbedrohung vorliege, kann auch<br />

mangels genauerer Kenntnis bezüglich des Betriebes von Herrn (09) nicht übernommen werden.<br />

Ob der Betrieb von Herrn (09) tatsächlich in seiner Existenz bedroht ist, bedarf für die Entscheidung<br />

der Planfeststellungsbehörde jedoch keiner abschließenden Bewertung, da das öffentliche Interesse<br />

an der Verwirklichung des Ausbauvorhabens Flughafen Berlin-Schönefeld als für die Region<br />

prägendes Infrastrukturprojekt selbst für den Fall einer Vernichtung der Existenz des Betriebes von<br />

Herrn (09) überwiegt (vgl. BVerwG 4 A 18.98, 28.01.1999).<br />

8) Betrieb (23)<br />

Die (23) hat im Anhörungsverfahren keine Einwendung erhoben. Seitens des Amtes für Flurneuordnung<br />

und ländliche Entwicklung Luckau wurde mit Schreiben an die Träger des Vorhabens vom<br />

29.11.2001 mitgeteilt, dass die (23) vom Flughafenausbau betroffen ist. Die Träger des Vorhabens<br />

haben mit der (23) Gespräche geführt.<br />

Ausweislich des Sachstandsberichts der Träger des Vorhabens vom 31.07.2003 wird die (23) insbesondere<br />

durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen. Von 4.211,22 ha Betriebsfläche<br />

sollen 15,34 ha (0,36 %) erworben werden, 0,0678 ha vorübergehend in Anspruch ge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!