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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 459 von 1171<br />

dass das gebotene Mindestmaß der Konkretisierung unterschritten worden wäre. Das dargestellte<br />

Grundkonzept der zentralen Abfertigung mit der Ausweisung der zulässigen Art und des Maßes der<br />

Nutzung der Bauflächen enthält die unter städtebaulichen Gesichtspunkten erforderlichen Festlegungen.<br />

Den Belangen behinderter Menschen wird Rechnung getragen durch die Auflage, bei der Erstellung der<br />

Ausführungsplanung nach § 19 d LuftVG i. V. m. § 8 Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für<br />

eine gefahrlose und leicht zugängliche Benutzung von allgemein zugänglichen Flughafenanlagen, Bauwerken,<br />

Räumen und Einrichtungen durch Fluggäste Sorge zu tragen. Dabei sind die Belange von behinderten<br />

und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung besonders zu berücksichtigen, mit<br />

dem Ziel, Barrierefreiheit gemäß § 4 BGG zu erreichen.<br />

Die Vorhaben auf den ausgewiesenen Bauflächen sind im Einzelnen wie folgt begründet:<br />

7.3.3.1 Passagierabfertigung<br />

Die für den Bau von Passagierabfertigungsgebäuden vorgesehenen Flächen sind nach den Feststellungen<br />

der Planfeststellungsbehörde entsprechend dem prognostizierten Bedarf von 30 Millionen Passagieren<br />

pro Jahr dimensioniert und sachgerecht aufgeteilt.<br />

<strong>Der</strong> Bereich Passagierabfertigung (PA) gliedert sich in ein zentrales Terminal mit Pier und zwei Satelliten.<br />

Die Anordnung des Terminals erlaubt die Zusammenlegung von Einrichtungen der Passagierkontrolle<br />

(Bordkartenkontrolle und Sicherheitskontrolle) und stellt sicher, dass die Passagierströme sich von<br />

einer definierten Stelle aus verzweigen. An den Orten mit maximalem Passagieraufkommen werden<br />

auch die kommerziellen Einrichtungen entsprechend dem Bedarf angeboten.<br />

Die Anordnung als symmetrisches Gebäude ermöglicht eine relativ leichte und einfache Passagierführung,<br />

da von einem zentralen Zugang oder zwei verteilten Zugängen aus die Wegeführung nur in zwei<br />

Richtungen vorzunehmen ist und keine weiteren Verzweigungen als Entscheidungspunkte mit Fehlleitungsmöglichkeiten<br />

bestehen.<br />

Die straßenseitige Anbindung und die Bahnanbindung des Terminals erfolgt in ost-westlicher Richtung.<br />

Die Anbindung an den schienengebundenen Verkehr erfolgt in querender Richtung zur Hauptachse des<br />

Terminals bei unterirdischer Schienenführung. <strong>Der</strong> unterirdische Bahnhof wird durch Fern- und Regionalbahn<br />

und S-Bahn genutzt. Die Lage des Bahnhofs und der Vorfahrt direkt vor dem Terminal gewährleisten,<br />

dass sowohl für die Schiene als auch für die Straße ein direkter Zugang zum Passagierabfertigungsgebäude<br />

besteht.<br />

Die als internationale Standards für die Passagier- und Gepäckabfertigung nach dem IATA Handbuch<br />

geltenden Anforderungen wurden bei der Planung basierend auf den prognostizierten 30 Millionen Passagieren<br />

pro Jahr wie folgt zu Grunde gelegt:<br />

Als Umsteigezeit für Passagiere und Gepäck sind maximal 45 Minuten sicher zu stellen; 35 Minuten<br />

sind anzustreben. Die Auslegung der Terminalanlagen soll der IATA-Empfehlung zum Servicestandard<br />

entsprechen. Bei Überschreiten der definierten typischen Spitzenstunde (die 30 verkehrsreichsten Stunden/Jahr)<br />

ist Standard C (gemäß IATA Handling Manual) zulässig.<br />

Die Zeit für den Weg vom Check-in-Bereich zum Luftfahrzeug und umgekehrt zur Gepäckausgabe sollte<br />

20 Minuten für den Durchschnittspassagier nicht überschreiten.

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