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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 394 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

sung, der Flughafen München II sei ein gelungenes, auf den Raum Berlin-Brandenburg übertragbares<br />

Beispiel für einen stadtfernen Standort 118 , kann nicht gefolgt werden. Im Gutachten ist die Entfernung<br />

City-Flughafen München mit 29 km, für Berlin-Schönefeld mit 28,5 km angegeben. Dem gegenüber liegt<br />

der Standort Sperenberg in rund 55 km Entfernung zur Berliner Innenstadt und ist damit eindeutig als<br />

stadtfern zu charakterisieren.<br />

Dem Standort Sperenberg stehen zudem zusätzliche Umweltbelastungen und Freiraumverluste in heute<br />

noch wenig bis unbelasteten Regionen Brandenburgs entgegen. Allein die Rodung der Standortfläche<br />

würde einen erheblichen Ressourcenverlust bedeuten. Überdies würde auf 13 % der in Anspruch zu<br />

nehmenden Fläche in wertvolle Biotope (Fauna/Flora) eingegriffen. Zu den Einzelheiten der Auswirkungen<br />

des Vorhabens am Standort Sperenberg auf Natur und Landschaft wird auf C.III.3.2.3 „Externe<br />

Standortvarianten“, ab Seite 1095, zur Umweltverträglichkeitsprüfung verwiesen. Die in Sperenberg<br />

geringen Grundwasserflurabstände von < 2 m würden zu einer deutlichen Erhöhung des Grundwassergefährdungspotenzials<br />

während der Bauphase, aber auch dauerhaft beim Betrieb des Flughafens führen.<br />

Während der Bauphase wären erhebliche Grundwasserabsenkungen erforderlich. Zur Vermeidung<br />

von Grundwassergefährdungen wegen der geringen Grundwasserflurabstände in der Betriebsphase<br />

wäre ein erheblicher baulicher und technischer Aufwand erforderlich. Zwar wird eingewandt, beim Bau<br />

des neuen Münchener Flughafens im Erdinger Moos sei das Problem noch geringerer Grundwasserflurstände<br />

bewältigt worden. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um ein mit<br />

erheblichen Nachteilen verbundenes Problem handelt, das in dieser Dimension für den Standort Schönefeld<br />

nicht gegeben ist.<br />

Dem Einwand, Sperenberg habe Platz 1 bei der Standortsuche zum ROV belegt, Schönefeld Platz 4,<br />

deshalb sei Sperenberg vorzugswürdig, kann nicht gefolgt werden. Dem ROV 1994 lagen andere Präferenzen<br />

und Beurteilungskriterien zu Grunde (LEP FS, S. 17 ff, Stellungnahme der TdV vom 17.04.2003,<br />

S. 4 ff). So wurden vor allem die Sachgebiete Leitbild der dezentralen Konzentration, Siedlungsentwicklung<br />

und Wohnen, Land- und Forstwirtschaft, Erholung und Tourismus, Soziale Infrastruktur sowie Katastrophenschutz<br />

als entscheidungserheblich angesehen (vgl. Landesplanerische Beurteilung, Entscheidungserhebliche<br />

Belange, S. 247). Wichtige Belange, insbesondere die enge räumliche Beziehung<br />

zum Hauptaufkommensgebiet, die vorrangige Nutzung vorhandener Infrastruktureinrichtungen, die Erreichbarkeit<br />

des Flughafens für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg durch die verschiedenen Verkehrsträger,<br />

die ressourcenschonende Entwicklung und Erschließung des Standortes, sind in der damaligen<br />

landesplanerischen Beurteilung nicht adäquat bewertet worden. Die Grenzen der Finanzierbarkeit<br />

von Verkehrsprojekten zum „Aufbau Ost“ spielten bei den damaligen Vorstellungen über den vollständigen<br />

Neubau eines stadtfernen Großflughafens „auf der grünen Wiese“ und dessen Verkehrsanbindung<br />

durch Schiene und Straße allem Anschein nach noch keine tragende Rolle. Hinzu kommt, dass im<br />

Raumordnungsverfahren ausschließlich auf das Gebiet des Landes Brandenburg abgehoben wurde,<br />

während nunmehr durch die gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg der Gesamtraum<br />

betrachtet werden muss. Insofern erfährt auch der Grundsatz der dezentralen Konzentration<br />

eine Modifizierung.<br />

Bei Anwendung dieser Kriterien kann einer denkbaren, aber kaum als realistisch erscheinenden schnellen<br />

Verkehrsverbindung Sperenbergs mit Berlin keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen<br />

werden. Entsprechendes gilt auch für die denkbare Erschließung Sperenbergs über die BAB 13 bzw.<br />

über die vierspurig auszubauende B 101. Die BAB 13 ist östlich in ca. 40 km erreichbar und schon da-<br />

118 Bechmann, A., SYNÖK-Institut/Barsinhausen, Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin-Brandenburg International<br />

(Standort Schönefeld - Stadtnähe ein Ausschlusskriterium für Alternativstandorte?) vom 19.09.2002

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