03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 133 von 1171<br />

- Ausbau des Grabens durch Aufweitung des Querschnittes in dem Abschnitt 8+479 bis 8+515 nach<br />

Maßgabe der Pläne E 6-7, E 6-7 A1 und E 6-31,<br />

- Ausbau des Rotbergbeckens nach Maßgabe der Pläne E 6-7, E 6-8, E 6-7 A1 und E 6-8 A1 und<br />

E 6-32 und E 6-32 A1,<br />

- Ausbau des Grabens durch Herstellung eines naturnahen Gewässerlaufes nach Maßgabe der Pläne<br />

E 6-32, E 6-32 A1 in dem Abschnitt ca. 10+000 bis 10+498.<br />

Gemäß § 92 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes wird eine maximale Bauzeit von 5 Jahren<br />

festgelegt. Diese Frist kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden. Mit diesen Maßnahmen ist spätestens<br />

4 Jahre nach Bestandskraft dieses Beschlusses zu beginnen.<br />

12.1.2 Glasowbach<br />

Die folgenden Gewässerausbaumaßnahmen im Glasowbach werden gemäß § 9 Abs. 1 LuftVG i. V. m.<br />

§§ 14, 31 WHG und § 88 BbgWG nach Maßgabe des Plans E 6-39 und E 6-39 A1 zugelassen:<br />

- Erhöhung der Böschungsoberkante nach Maßgabe der Pläne E 6-43 und E 6-42, E 6-43 A1, E 6-44<br />

und E 6-44 A1,<br />

- Steinschüttung als Kolkschutz in den Abschnitten 5+453 - 5+475, 6+145 - 6+150, 6+170 - 6+175<br />

nach Maßgabe der Pläne E 6-43 und E 6-43 A1) und in den Abschnitten 8+136 - 8+175 nach Maßgabe<br />

der Pläne E 6-44 und E 6-44 A1,<br />

- Errichtung von Durchlässen an den Stationen 6+151 nach Maßgabe der Pläne E 6-43 und E 6-<br />

43 A1 und an der Station 8+140 nach Maßgabe der Pläne E 6-44 und E 6-44 A1,<br />

- Errichtung eines Sohlbauwerks an der Station 7+630 gemäß Plan E 6-44 und E 6-44 A1<br />

Gemäß § 92 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes wird eine maximale Bauzeit von 5 Jahren<br />

festgelegt. Diese Frist kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden. Mit diesen Maßnahmen ist spätestens<br />

4 Jahre nach Bestandskraft dieses Beschlusses zu beginnen.<br />

12.1.3 Auflagen<br />

1) Die genehmigte örtliche Lage und der Leistungsumfang des Vorhabens sind, wie sie in den o.a.<br />

Plänen dargestellt sind, einzuhalten.<br />

2) Bei der Bauausführung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten und die im<br />

Bauwesen erforderliche Sorgfalt anzuwenden. Dies ist durch eine ordnungsgemäße und fachkundige<br />

Bauleitung bei der Bauausführung abzusichern.<br />

3) Beginn und Ende der Bauarbeiten sind gemäß § 106 Abs. 3 Satz 2 BbgWG der Planfeststellungsbehörde<br />

und dem Landesumweltamt, obere Wasserbehörde, anzuzeigen. Nach Abschluss der<br />

Baumaßnahme ist der Planfeststellungsbehörde und der oberen Wasserbehörde unaufgefordert eine<br />

Bestandsplanung vorzulegen. Alle für die Ausführungsplanung erforderlichen Pläne sind nach

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!