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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 517 von 1171<br />

Ursprünglich sollten die nördlichen Gleise, beginnend ab etwa Strecken-km 28,09 in einer Kreuzungsanlage<br />

mit hintereinanderliegenden eingleisigen Tunnelbauwerken Richtung Flughafen aus dem Berliner<br />

Außenring ausbinden. Mit der durch Änderungsantrag Nr. 03 geänderten Planung wird nicht nur die<br />

Baulänge deutlich verringert, sondern auch die ursprünglich umfangreichere Gleisanlage und der dafür<br />

notwendige bauliche Aufwand wieder zurückgenommen. Die Straßenbrücken im Zuge der Bundesstraße<br />

B 96 und B 96a werden durch die zu ändernde Gleisanlage nicht mehr berührt.<br />

Die festgestellte Kreuzungsanlage gewährleistet die schienengleiche Anbindung der künftigen Mahlower<br />

Kurve in den Berliner Außenring und die niveaufreie Weiterführung der durch den Flughafenshuttle<br />

zu nutzenden Gleise bis zum Flughafenbahnhof. Die geplante zusätzliche Verbindungskurve, die das<br />

südlichste Gleis (Streckengleis Glasower Damm - Berlin-Schönefeld) mit dem rechten Flughafengleis<br />

verbindet, gewährleistet darüber hinaus die kreuzungsfreie Anbindung des Flughafens für die aus Richtung<br />

Potsdam und Dresden bereits bestehenden Verkehre.<br />

Nach der Unterquerung der für den Berliner Außenring verbleibenden zwei Gleise werden die Flughafengleise<br />

in einem Trog nördlich an der Ortslage Selchow vorbei bis zum Flughafen geführt, wo sie in<br />

einem Tunnelbauwerk den Flughafen unterqueren und den unter dem Abfertigungsterminal liegenden<br />

unterirdischen Flughafenbahnhof erreichen. In ihrem Verlauf bis zum Flughafentunnel unterqueren die<br />

Flughafengleise die Bundesstraße B 96a und die jetzige sowie die künftige als Ortsumgehung Selchow<br />

zu bauende Kreisstraße K 6163 des Landkreises Dahme-Spreewald. Auf Grund des hoch anstehenden<br />

Grundwassers sind der Trog und das Tunnelbauwerk für die Fern- und Regional- sowie die S-Bahn<br />

zwischen Bau-km 3,160 bzw. km 3,575 (Verbindungskurve) und km 8,951 als Grundwasserwanne auszubilden.<br />

<strong>Der</strong> Flughafenbahnhof wird für den Fern- und Regionalverkehr mit zwei Bahnsteigen (Länge 405 m)<br />

ausgestattet, die im Richtungsbetrieb betrieben werden. Während die beiden innenliegenden Bahnsteiggleise,<br />

an denen der Flughafenshuttle endet bzw. beginnt, in einer Kehranlage mit zwei Aufstellgleisen<br />

(Nutzlänge je 215 m) enden, sind die außenliegenden Gleise Durchgangsgleise, die durch den<br />

Flughafenbahnhof hindurchführen und ihre Fortsetzung in der Ostanbindung des Flughafens finden.<br />

Nach der Unterquerung des Flughafens öffnet sich das ca. 2,6 km lange Tunnelbauwerk wieder zu einem<br />

Trogbauwerk, bis die Trasse etwa Geländehöhe erreicht hat. Die Trasse schwenkt gleichzeitig in<br />

nördliche, danach in östliche Richtung ab, tangiert nördlich des jetzigen Güteranschlusses, der in diesem<br />

Bereich zurückgebaut wird, die Ortslage Kienberg und unterquert bei Bau-km 10,6 die unmittelbar<br />

östlich von Kienberg verlaufende BAB 113n. <strong>Der</strong> Planfeststellungsabschnitt endet im Bau-km 10,83.<br />

Zur flexiblen Nutzung der Gleise werden zwischen Bau-km 6,9 und Bau-km 7,1 bzw. Bau-km 10,6 und<br />

Bau-km 10,8 zwei doppelte Gleisverbindungen eingebaut. Sie gewährleisten im Bedarfsfall erforderliche<br />

Linksfahrten.<br />

Die Trassierung der Flughafenanbindung erfolgte für eine Streckengeschwindigkeit von 120 km/h. Diese<br />

Streckengeschwindigkeit berücksichtigt einerseits die durch die bestehenden Gleisanlagen und die<br />

Siedlungsstandorte bestimmten Standortbedingungen und sichert andererseits die Erreichbarkeit des<br />

Flughafens in einer angemessenen Zeit. Forderungen nach einer höheren Streckengeschwindigkeit<br />

lassen die wegen der dadurch ungünstigeren Trassierungsparameter grösseren Eingriffe nicht nur in<br />

den Naturhaushalt, sondern auch die in die Siedlungsstrukturen unbeachtet. Die bestehenden Gleisanlagen<br />

könnten nicht, wie das in der planfestgestellten Form der Fall ist, in die Schienenanbindung einbezogen<br />

werden. Darüber hinaus wären die Fahrzeitgewinne gering, da diese Streckengeschwindigkeit<br />

auch nur abschnittsweise zu verwirklichen wäre bzw. längere Strecken zurückgelegt werden müssten.<br />

<strong>Der</strong> Bahn muss jedoch gestattet werden, den Betrieb auf ihren Gleisen auch nach wirtschaftlichen Ge-

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