03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1013 von 1171<br />

Eigentümer mit der GEV-Nr. 00562<br />

<strong>Der</strong> Eigentümer weist u. a. darauf hin, dass sein Grundstück Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück<br />

175 durch die zum Ankauf vorgesehene Fläche in zwei Teile geteilt werde, so dass der hintere Teil des<br />

Grundstücks für ihn nicht mehr erreichbar sei. Die Zufahrt über andere Grundstücke sei nicht möglich.<br />

Durch den Ankauf des Grundstücks Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück 176 werde der Weg der<br />

öffentlichen Nutzung entzogen, wovon er selbst und Nachbarn betroffen seien.<br />

Er wendet sich weiter gegen jegliche Beschränkung seiner Grundstücke Gemarkung Mahlow, Flur 19,<br />

Flurstück 175 und 180.<br />

In seiner Einwendung zur Planänderung Nr. 06 trägt der Einwender weiter vor, dass der auf Flurstück<br />

176 eingezeichnete Weg nicht existiere und die Grundstücke über einen anderen Weg, der durch die<br />

Verbindung zwischen der L 75 und der K 6163 zerschnitten werde, erschlossen würden. Die Grundstücke<br />

175 und 180 seien als Landwirtschaftsflächen verpachtet.<br />

Zur Planänderung Nr. 01 trägt er vor, dass sein Grundstück Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück 371,<br />

das mit seinem Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden bebaut sei, nunmehr zwar nur auf einer Fläche<br />

von 36 m² dauerhaft beschränkt werde, aber es bei den benachbarten Grundstücken 372 und 373 zu<br />

erheblichen Überschwemmungen kommen werde. Da aufgrund der extremen Wetterlagen der letzten<br />

Jahre mit häufigeren Überschwemmungen zu rechnen sei, sei er besorgt, dass der hintere bebaute Teil<br />

des Grundstücks mittelfristig nicht mehr nutzbar sei.<br />

In unmittelbarer Nähe am Rande des Flughafengeländes verläuft nach der Planänderung Nr. 06 der<br />

Verbindungsweg zwischen der L 75 und der K 6163, so dass ein neuer Weg zur Verfügung steht.<br />

Die Inanspruchnahme des Grundstücks Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück 175 hat sich durch die<br />

Planänderung Nr. 01 verändert. Vom Grundstück (27.300 m² Ackerland) werden nunmehr 890 m² für<br />

den Straßenkörper des öffentlichen Verbindungsweges zwischen der L 75 und der K 6163 erworben,<br />

11 m² vorübergehend für den Bau des Verbindungsweges in Anspruch genommen und 1.051 m² dauerhaft<br />

beschränkt für die Umverlegung von Leitungen. Das Grundstück wird zwar in zwei Teile geteilt,<br />

aber durch den Verbindungsweg zugleich erschlossen, so dass sich die Einwendung insoweit erledigt<br />

hat. Die Träger des Vorhabens sind verpflichtet, dem Einwender die Zufahrt zum Weg zu gewährleisten<br />

(vgl. Auflage A.II.18.2 „Anlegung von Zufahrten“, ab Seite 198).<br />

Das Grundstück Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück 176 (1.358 m²) wird vollständig erworben für<br />

das Flughafengelände. Das Grundstück Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück 180 (5.216 m² Ackerland)<br />

wird im Umfang von 5.011 m² erworben für das Flughafengelände und den Straßenkörper des<br />

öffentlichen Verbindungsweges zwischen der L 75 und der K 6163. Die verbleibenden 205 m² werden<br />

dauerhaft beschränkt.<br />

Das Interesse des Eigentümers an der Nutzung seiner Grundstücke ohne Beeinträchtigungen wiegt<br />

geringer als das Interesse an dem Vorhaben.<br />

Auf den Erwerb der Grundstücksteile für den Straßenkörper des öffentlichen Verbindungsweges zwischen<br />

der L 75 und der K 6163 kann nicht verzichtet werden, weil die Träger des Vorhabens zur Wiederherstellung<br />

zerschnittener Wegebeziehungen verpflichtet sind. <strong>Der</strong> Verbindungsweg ist so dicht wie

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!