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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 691 von 1171<br />

lich des überarbeiteten Gutachtens M6 „Gutachten über Lärmauswirkungen durch Bodenverkehr“ ist mit<br />

einem Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) am Tag das Grundstück Kreischaussee 9a am höchsten<br />

belastet. <strong>Der</strong> durch den Flugbetrieb verursachte energieäquivalente Dauerschallpegel Leq(3,Tag) beträgt<br />

in diesem Bereich zwischen 67 dB(A) und 68 dB(A).<br />

In der Nacht erreicht der durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs verursachte Beurteilungspegel<br />

am Grundstück Kreischaussee 9a Werte von bis zu 53 dB(A). <strong>Der</strong> durch den Flugbetrieb<br />

verursachte energieäquivalente Dauerschallpegel Leq(3,Nacht) erreicht Werte zwischen 61 dB(A) und von<br />

62 dB(A).<br />

Eine weitere Betrachtung dieser Grundstücke ist hinsichtlich der Beurteilung der Gesamtlärmbelastung<br />

entbehrlich, da der Schienenlärm am Tag mehr als 10 dB(A) unter den Werten des Fluglärms liegt und<br />

damit keine Belastungssteigerung darstellt. Die angeordneten passiven Schallschutzmaßnahmen für<br />

die Nacht decken die Belastungen durch die Schiene mit ab.<br />

10.5.3 Geräuschimmissionen im Bereich der Straßenanbindung<br />

Die neu zu errichtende Straßenanbindung des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld führt<br />

dazu, dass Teilbereiche des Ortes Kienberg sowohl von den Geräuschimmissionen des Flugbetriebs<br />

und des Schienenverkehrs, als auch von den Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs betroffen sein<br />

werden.<br />

Von den Geräuschimmissionen der geplanten Straßenanbindung sind weite Bereiche von Kienberg<br />

belastet. Die Geräuschimmissionen werden von der am östlichen Ortsrand verlaufenden Bundesautobahn<br />

113n, der am nördlichen Ortsrand verlaufenden Anbindung der neuen Abfertigungsanlagen an die<br />

Bundesstraße B 96a sowie der südlich des Ortes gelegenen Anbindung der neuen Abfertigungsanlagen<br />

an die Bundesautobahn 113n hervorgerufen. Die dominierende Geräuschquelle stellt die am östlichen<br />

Ortsrand befindliche Bundesautobahn 113n dar, die in diesem Bereich eine Einfädelungsspur erhält.<br />

Von den Geräuschimmissionen der BAB 113n sind die Grundstücke in der parallel zur Bundesautobahn<br />

verlaufenden Berliner Chaussee und dem ebenfalls parallel verlaufenden Ebereschenweg am stärksten<br />

betroffen. Die Geräuschimmissionen erreichen in der Berliner Chaussee Beurteilungspegel von bis zu<br />

60 dB(A) am Tag und bis zu 53 dB(A) in der Nacht. Auch an den auf der östlichen Straßenseite des<br />

Ebereschenweges gelegenen Grundstücken werden am Tag Beurteilungspegel von bis zu 61 dB(A)<br />

und in der Nacht von bis zu 54 dB(A) erreicht. An den auf der westlichen Straßenseite des Ebereschenweges<br />

gelegenen Grundstücken werden am Tag Beurteilungspegel von bis zu 60 dB(A) und in<br />

der Nacht von bis zu 53 dB(A) erreicht. Die Geräuschimmissionen der Bundesautobahn 113n verringern<br />

sich am westlichen Ortsrand von Kienberg auf Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) am Tag und bis<br />

zu 51 dB(A) in der Nacht.<br />

<strong>Der</strong> durch den Flugbetrieb verursachte energieäquivalente Dauerschallpegel Leq(3,Tag) beträgt am südlichen<br />

Ende der Berliner Chaussee und des Ebereschenweges zwischen 65 dB(A) und 66 dB(A). Am<br />

nördlichen Ende der Berliner Chaussee und des Ebereschenweges erreicht der durch den Flugbetrieb<br />

am Tag verursachte Leq(3,Tag) Werte zwischen 68 dB(A) und 69 dB(A). In der Nacht verursacht der Flugbetrieb<br />

am südlichen Ende der Berliner Chaussee und des Ebereschenweges Dauerschallpegel<br />

Leq(3,Nacht) zwischen 58 dB(A) und 59 dB(A). Am nördlichen Ende der Berliner Chaussee und des Ebereschenweges<br />

werden in der Nacht durch den Flugbetrieb Dauerschallpegel zwischen 61 dB(A) und 62<br />

dB(A) verursacht.

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