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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil B - Sachverhalt <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 234 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

1.2 Antragsbegründung<br />

Die Antragsteller begründen ihren Antrag auf Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld im<br />

Wesentlichen wie folgt:<br />

Für das Vorhaben bestehe nach Maßgabe der im Luftverkehrsgesetz (insbesondere § 1 LuftVG) allgemein<br />

verfolgten Ziele ein Bedürfnis. Die mit dem Vorhaben geplanten Ausbaumaßnahmen des Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld seien unter diesem Blickwinkel objektiv erforderlich, das Vorhaben<br />

vernünftigerweise geboten. <strong>Der</strong> mit dem Planfeststellungsantrag verfolgte Ausbau des Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld durch die Ertüchtigung der bestehenden Start- und Landebahn Süd dieses Verkehrsflughafens,<br />

die Anlage einer weiteren Start- und Landebahn mit einer Länge von 4.000 m und der<br />

erforderlichen weiteren Flugbetriebsflächen, Abfertigungseinrichtungen und Erschließungsanlagen seien<br />

im Hinblick auf das Verkehrsbedürfnis wie auch aus Gründen des Immissionsschutzes gerechtfertigt.<br />

Zur Begründung des aus ihrer Sicht vernünftigerweise nach den Zielen des Luftverkehrsgesetzes gebotenen<br />

Ausbaus des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld werden von den Trägern des Vorhabens in<br />

erster Linie Bedarfs- und Kapazitätserfordernisse angeführt. Im Jahre 1998 seien im gesamten Berliner<br />

Flughafensystem (Verkehrsflughäfen Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof und Berlin-Schönefeld) insgesamt<br />

219.924 Flugbewegungen durchgeführt und 11.762.836 Passagiere abgefertigt worden.<br />

Die Träger des Vorhabens stützen sich dabei vor allem auf die von der Firma Avioplan als Luftverkehrsplanungs-<br />

und Projektgesellschaft erstellte Luftverkehrsprognose für den Ausbau des Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld („Verkehrsprognose und Modellflugplan“, mit dem Planfeststellungsantrag<br />

unter M1 vorgelegt). Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Passagieraufkommen im Jahr<br />

2007 auf 17,1 Millionen, im Jahr 2010 auf 19,1 Millionen, im Jahr 2020 auf 27,1 Millionen und im Jahr<br />

2023 auf rund 30 Millionen steigen werde. Bei den Flugbewegungen werde für das Jahr 2007 ein Aufkommen<br />

- im gewerblichen Verkehr - von 205.000 und im Jahr 2023 von über 300.000 erwartet. Das<br />

Frachtaufkommen werde bis zum Jahre 2023 - überproportional - auf 600.000 Tonnen/Jahr steigen. In<br />

der Spitzenstunde wären - nach den Ermittlungen des Gutachters - im Jahr 2007 rund 52 Flugbewegungen<br />

im gewerblichen Verkehr und im Jahre 2023 rund 80 Flugbewegungen im gewerblichen Verkehr<br />

abzuwickeln.<br />

Dieses Verkehrsaufkommen könne auf den bestehenden Berliner Verkehrsflughäfen (ohne nachhaltige<br />

Ausbaumaßnahmen) nicht abgewickelt werden. So gestatteten die auf den bestehenden Verkehrsflughäfen<br />

in Berlin vorhandenen Terminalkapazitäten (nach Engpassbeseitigung) nach den Abschätzungen<br />

und Ermittlungen der Träger des Vorhabens die Abfertigung von rund 15 Millionen Passagieren pro Jahr<br />

(ohne Terminalneubau der Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld rund 4,5 Millionen Passagiere). Die auf<br />

den Verkehrsflughäfen vorhandenen Vorfeldflächen wären zur Abwicklung des prognostizierten Verkehrsaufkommens<br />

neben den Passagierabfertigungseinrichtungen maßgeblich zu erweitern; die vorhandenen<br />

Startbahnlängen gestatteten keine restriktionsfreie Verkehrsabwicklung (Zuladungsbeschränkungen<br />

bzw. Reichweitenbeschränkungen) zu allen Destinationen im Langstreckenverkehr. Ohne<br />

den zur Planfeststellung beantragten Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld könnte jenseits<br />

eines Aufkommens von ca. 15 Millionen Passagieren das Luftverkehrsaufkommen in der Bundeshauptstadt<br />

Berlin und der Region Berlin/Brandenburg nicht mehr bewältigt werden.<br />

Mit der Schließung der bestehenden Verkehrsflughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof sei der Ausbau<br />

des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld durch eine weitere Start- und Landebahn und mit den<br />

erforderlichen Vorfeldflächen und weiteren Flugbetriebsflächen (Parallelrollbahnen, Schnellabrollbahnen,<br />

Zu- und Abrollwegen) sowie den notwendigen Abfertigungseinrichtungen bei dem prognostizierten<br />

Verkehrsbedarf unabweisbar. Die Rechtfertigung des Vorhabens stehe - unter Berücksichtigung der

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