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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 494 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

In Anbetracht der Leistungsfähigkeit dieser Straßenverbindung kann eine zusätzliche, direkt vom Passagierabfertigungsbereich<br />

nach Westen ausgerichtete Straßenverbindung, die dann an die B 96 bzw.<br />

B 96n anschließen müsste, keinen oder höchstens einen vernachlässigbar geringen Zeitvorteil gegenüber<br />

der geplanten Erschließung bringen.<br />

Eine zweite, nach Westen orientierte, unmittelbare Zufahrt zum Passagierabfertigungsbereich wäre im<br />

Übrigen unverhältnismäßig aufwendig, weil sie bei der vorliegenden Gesamtkonzeption der Flugverkehrsanlagen<br />

nur unterirdisch geführt werden könnte.<br />

Anreisende aus dem Bereich des westlich des Flughafens gelegenen Oberzentrums Brandenburg/Havel<br />

können über die BAB 2/BAB 10/BAB 113 schnell und ohne Umweg die Anschlussstelle an<br />

der BAB 113n erreichen. Auch Anreisende aus der Brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam<br />

können die Anschlussstelle an der BAB 113n über die BAB 115/BAB 10/BAB 113 schnell und ohne<br />

erheblichen Umweg erreichen.<br />

Im Übrigen können Straßenverkehrsteilnehmer, die aus (nord-)westlicher Richtung, insbesondere über<br />

die leistungsfähige Verbindung L 40/B 101/L 76/B 96a, den Flughafen erreichen wollen, die hierfür ausreichend<br />

leistungsfähige Anbindungsstraße des Terminals zur B 96a nutzen.<br />

8.7.3 Anschlussstelle des Flughafens an der BAB 113n<br />

Mehrere Gemeinden forderten, den gesamten Verkehr aus Richtung Norden über die vorgesehene<br />

Flughafenstraße von der B 96a aus dem Flughafen zuzuführen.<br />

Flughafenverkehre von und in Richtung Süden sollten über einen Anschluss an die BAB 113 in Höhe<br />

des Autobahndreiecks Waltersdorf (BAB 113/BAB 113n) geführt werden. Auf die Anschlussstelle Kienberg<br />

könne so verzichtet werden, ebenso auf wesentliche Teile der derzeitigen Zufahrtsplanung zwischen<br />

der BAB 113n und dem Flughafengebäude.<br />

Andere Einwender forderten dagegen noch bessere Anbindungen des Flughafens an das Autobahnnetz.<br />

Ferner gab es Alternativvorschläge für die Lage der Anschlussstelle an der BAB 113n:<br />

Zur Anbindung des für flughafenaffines Gewerbe vorgesehenen Baufeldes Ost bzw. des Gewerbegebietes<br />

Bohnsdorf (Bohnsdorf-West, Bebauungsplan XV-70, Berlin Treptow) sei eine ausreichende Straßenverbindung<br />

zum Flughafen zu schaffen. Aus Einwendersicht drängten sich eine nach Norden versetzte,<br />

gegenüber der jetzigen Planung gespiegelte Anordnung der Anschlussstelle und eine straßenmäßige<br />

Anbindung der genannten Gewerbegebiete über die bestehenden Flughafenflächen unter Einbezug<br />

der alten Start- und Landebahn geradezu auf. Diese Anbindung würde die straßenmäßige Einkesselung<br />

Kienbergs vermeiden und die Wohngebiete nordöstlich der Gewerbegebiete gegenüber der<br />

bestehenden Planung von Verkehr entlasten. Bei ausschließlicher Anbindung dieser Gebiete an die<br />

B 96a werde die Zufahrt im Wesentlichen über die bestehende BAB 113 erfolgen. Sollte dies nicht möglich<br />

sein, sollten die Träger des Vorhabens die genannten Gewerbegebiete aus gleichem Grund zumindest<br />

nach Süden direkt an die bestehende – zukünftig zur Bundesstraße abzustufende – BAB 113 anbinden.

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