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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 387 von 1171<br />

Betriebs wesentlich erweitern ließe, erscheint spekulativ. Es wäre auch unerheblich, weil ein entsprechendes<br />

Angebot nicht der Bedarfs- und Nachfragesituation in der Region Berlin/Brandenburg entspräche.<br />

<strong>Der</strong> Flughafen Leipzig-Halle könnte zudem nicht das wachsende Luftverkehrsaufkommen der Region<br />

Berlin/Brandenburg, insbesondere den Kurz- und Mittelstreckenverkehr, bewältigen. Auch bei einer<br />

unterstellten Norderweiterung des Leipziger Flughafens würde die geschaffene Kapazität von 7,5 Millionen<br />

Passagieren nicht ausreichen. Die Erwägung, das spezifisch hauptstadtbezogene Luftverkehrsaufkommen<br />

auf den Flughafen Berlin-Tegel oder den Flughafen Berlin-Schönefeld – bei bloßer Erweiterung<br />

der Abfertigungskapazität - zu konzentrieren und den übrigen Bedarf der Region Berlin/Brandenburg<br />

auf den Flughafen Leipzig-Halle zu verweisen, führt zu keiner Lösung, die dem zur Planfeststellung<br />

beantragten Ausbau Schönefelds vorzuziehen wäre. Eine solche Lösung wäre schon angesichts<br />

der – wie oben erwähnt – von außen kaum steuerbaren betrieblichen Interessen und Erfordernisse der<br />

Luftverkehrsunternehmen unrealistisch. Dem stehen u. a. auch die zu große Entfernung zum Aufkommensschwerpunkt<br />

und die nicht ausreichende Verkehrsanbindung entgegen. Die Verlegung des Langstreckenverkehrs<br />

auf einen stadtfernen Flughafen wie Leipzig-Halle bei Weiterbetrieb eines Stadtflughafens<br />

(oder gar mehrerer) für den Kurz- und Mittelstreckenverkehr ist aus den o. g. und in der Stellungnahme<br />

der TdV vom 17.04.2003 (S. 27 f) dargelegten Gründen nicht vorzugswürdig. Die Nutzung vorhandener<br />

Kapazitäten in anderen Bundesländern unter Beibehaltung der zwei Berliner und des Brandenburger<br />

Flughafens stellt demnach keine ernsthaft in Betracht kommende Alternative für die Schaffung<br />

eines leistungsfähigen internationalen Luftverkehrsanschlusses für den Gesamtraum Berlin-<br />

Brandenburg dar.<br />

6.4.1.3 Kapazitätserweiterungen am Standort Berlin-Tempelhof als alleiniger Standort<br />

Das vorhandene Start- und Landebahnsystem des Flughafens Berlin-Tempelhof unterliegt aufgrund<br />

seiner Unveränderbarkeit objektiven luftverkehrstechnischen Kapazitätsbegrenzungen. Die Konfiguration<br />

der Start- und Landebahnen ist ausreichend für Flugzeuge mit geringer Beförderungskapazität<br />

(ICAO-Code-Buchstabe A-C), die überwiegend im Ultrakurz- und Kurzstreckenbereich eingesetzt werden.<br />

Das bedeutet, dass Berlin-Tempelhof als alleiniger Standort nur dann möglich ist, wenn die Kapazität<br />

des vorhandenen Bahnsystems erweitert werden kann. Aufgrund der innerstädtischen Lage mit angrenzender<br />

hoher Bebauung sind dem jedoch technische Grenzen gesetzt.<br />

Die innerstädtische Lage in dichtbesiedeltem Gebiet verhindert den Bau zweier neuer Start- und Landebahnen,<br />

die einen unabhängigen Parallelbahnbetrieb erlauben würden. Eine grundlegende Erweiterung<br />

der Bahnkapazitäten würde nur durch den kompletten Umbau eines ganzen Stadtteils mit großflächigem<br />

Abriss der angrenzenden Bebauung möglich, denn das Flughafengelände ist vollständig von<br />

Wohngebieten mit einer hohen Bevölkerungsdichte umschlossen, die im östlichen Bereich sehr nah an<br />

der Start- und Landebahn liegen. Diese Möglichkeit ist bei realistischer Betrachtungsweise auszuschließen.<br />

Die zentrale Lage macht den Flughafen Berlin-Tempelhof zwar als City-Flughafen für Geschäftsreisende<br />

attraktiv und entspricht auch den Bedürfnissen von Regierungen. Aufgrund der verhältnismäßig geringen<br />

Längen der Start- und Landebahnen ist er aber nur eingeschränkt, nämlich nur für mittlere und<br />

kleinere Flugzeuge, nutzbar. Die Abfertigungskapazitäten könnten hingegen für die Ausschöpfung der<br />

maximalen Bahnkapazität noch erweitert werden, dies wäre aber mit einer erheblichen Erhöhung der<br />

Lärmbelastung verbunden, die angesichts der hohen Zahl der Betroffenen im innerstädtischen Gebiet<br />

nicht vertretbar ist.<br />

Für den öffentlichen Nahverkehr besteht eine direkte Busanbindung und eine Schienenverkehrserschließung<br />

über die U-Bahn (der U-Bahnhof befindet sich in ca. 500 m Entfernung). <strong>Der</strong> S-Bahnhof<br />

Tempelhof befindet sich in einiger Entfernung vom Flughafen und wird daher von Flugreisenden weni-

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