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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 491 von 1171<br />

Auf der Flughafenstraße „Anschluss an die B 96a“ erscheine das prognostizierte Verkehrsaufkommen<br />

mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 20.800 Kraftfahrzeugen pro Tag sehr hoch.<br />

Die Begründung, dass diese Straße als Umleitungsstrecke genutzt werden solle, sei nicht nachvollziehbar,<br />

weil die Vorhabensträger keine Verknüpfung mit der BAB 113n im Terminalbereich vorsähen. Für<br />

eine reine flughafeninterne Erschließungsstraße dürfte der Querschnitt etwas überdimensioniert sein.<br />

Aus Platz-, Kosten- und ökologischen Gründen sei auf diese Straße zu verzichten. Zumindest fordere<br />

man die Reduzierung auf einen Fahrstreifen je Richtung.<br />

Ferner fehle eine umweltschonende Trassenoptimierung. Die Linienführung der Straße „Anschluss an<br />

die B 96a“ lasse sich z. B. im Bereich Kienberg so verlegen, das sie nicht durch Kienberg geführt werde.<br />

Ab nördlichem Beginn des Planes C 1.2-2 könne die Straße parallel zur BAB 113n südlich um die Siedlung<br />

Kienberg herum geführt werden.<br />

Für die unmittelbare Anbindung des Flughafens an das vorhandene Straßennetz haben die Träger des<br />

Vorhabens nur kurze Neubaustrecken für die Straßen östlich des Flughafens (Anschlüsse BAB 113n<br />

und B 96a) sowie für die Ortsumgehung Selchow westlich des Flughafens geplant.<br />

Die Prüfung der Planfeststellungsbehörde hat ergeben, dass die Straßenanbindungen des Flughafens<br />

ausreichend leistungsfähig und im planfestgestellten Umfang erforderlich sind. Die Kritik der Einwender<br />

ist unbegründet.<br />

Im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung hat die Planfeststellungsbehörde die entgegenstehenden Interessen<br />

gewürdigt und das planerische Optimierungsgebot beachtet.<br />

Die Träger des Vorhabens haben auf der Grundlage von Abstimmungen mit Umweltfachgutachtern<br />

umweltschonende Trassen geplant. Die Trassierung der Straßenanbindungen orientiert sich an den<br />

gegebenen Zwangspunkten des vorhandenen Straßennetzes und an der geplanten inneren Erschließungsfunktion.<br />

Die Träger des Vorhabens beschränkten sich auf die Herstellung möglichst weniger und<br />

möglichst kurzer Anbindungen. Dadurch reduzierten sie die damit verbundenen Beeinträchtigungen<br />

(insbesondere den Flächenverbrauch) auf das unbedingt notwendige Maß.<br />

Die Flughafenstraße „Anschluss an die B 96a“ stellt die interne Verbindung der bestehenden nördlichen<br />

Flughafenanlagen mit den geplanten südlichen Anlagen her. Außerdem dient diese Straße in Ausnahmefällen<br />

als zweiter (redundanter) Anschluss zum übergeordneten öffentlichen Straßennetz. Dabei ist<br />

sichergestellt, dass die Straße nur dem Flughafenverkehr dient und nicht als Ausweichroute für sonstigen<br />

Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden kann, indem die Verknüpfung des „Anschlusses an die B 96a“<br />

mit dem Flughafenzubringer von und zur BAB 113n so gestaltet wird, dass es keine direkten Verkehrsbeziehungen<br />

zwischen B 96a und BAB 113n gibt.<br />

Die Linienführung der Straße „Anschluss an die B 96a“ lässt sich unter den gegebenen Randbedingungen<br />

nicht so verändern, dass keine Wohnbebauung in Anspruch genommen wird. Von dieser Straße<br />

muss eine neue Flughafenfläche umfahren werden, die für die Erweiterung der Flugverkehrsanlagen<br />

erforderlich ist. Da die neue Flughafenfläche bereits selbst Wohnbebauung in Anspruch nimmt, muss<br />

die darum herum geführte Straße zwangsläufig noch weiter in die Bebauung eingreifen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde kann den Bedenken gegen den vierstreifigen Regelquerschnitt 20 der<br />

Flughafenstraße zur B 96a nicht folgen. Es lässt sich nicht beanstanden, dass die Träger des Vorhabens<br />

den Querschnitt der Flughafenstraße zur B 96a in Anlehnung an vergleichbare hochbelastete<br />

Straßen nach der RAS-Q 96 dimensionierten. Die RAS-Q 96 enthalten u. a. richtliniengerechte Stra-

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