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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1138 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Luft > Boden > Pflanzen und Tiere<br />

Luft > Boden<br />

Grundwasserabsenkung Wasser > Boden > Tiere und Pflanzen<br />

Gewässerausbau Wasser > Pflanzen und Tiere<br />

4.10.3 Synergismen<br />

Das Zusammenwirken von zwei miteinander in Wechselwirkung stehenden Stoffen kann zu einer Verstärkung<br />

oder auch zur Abschwächung der Einzelwirkungen führen (Synergismus). Als kritisch sind<br />

dabei die Synergismen anzusehen, welche sich durch Verstärkung oder Abschwächung nachteilig im<br />

System auswirken. Bei dieser Art von Wechselwirkungen liegen oft nur sehr spezifische, auf Einzelfälle<br />

bezogene Ergebnisse vor, die für die Beurteilung im Rahmen einer UVP nicht geeignet sind. Es kann<br />

davon ausgegangen werden, dass sich solche Effekte erst bei hohen Konzentrationen der beteiligten<br />

Einzelkomponenten bemerkbar machen. Durch die in der UVP verwendeten gesetzlichen Prüfkriterien<br />

für die einzelnen Auswirkungen ist gewährleistet, dass eventuell auftretende, zusätzliche synergistische<br />

Effekte nicht unberücksichtigt bleiben, da Umweltstandards aus Vorsorgegründen so festgelegt werden,<br />

dass bekannte synergistische Wirkungen berücksichtigt werden.<br />

4.10.4 Kumulative Wirkungen<br />

Das Zusammentreffen mehrerer Wirkungen eines Vorhaben auf einzelne Teile eines Schutzguts führt<br />

zu Effekten, die durch alleinige Bewertung der Einzelwirkung nicht vollständig erfasst werden können.<br />

Dies bezeichnet man als kumulative Wirkungen. Diese kumulativen Wirkungen betreffen vor allem die<br />

komplexen Wirkungsgefüge der Lebensbedingungen der Menschen im Untersuchungsraum. In diesem<br />

Zusammenhang ist die gleichzeitige Einwirkung von Schallimmissionen aus mehreren Quellen (Flughafen,<br />

Schienen- und Straßenverkehr), Schadstoffimmissionen, Geruchs- und Lichtimmissionen sowie<br />

Eingriffe in die Landschaft besonders für den Bereich der Siedlung Kienberg aber auch für Selchow von<br />

Bedeutung.<br />

4.10.5 Einwendungen und Stellungnahmen zu Wechselwirkungen<br />

Von einigen Trägern öffentlicher Belange wird unter dem Aspekt der Wechselwirkungen die Berücksichtigung<br />

weiterer Wirkpfade im Rahmen der UVP gefordert, die bisher nicht einbezogen worden seien.<br />

Hierzu ist festzustellen, dass die geforderte Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den<br />

Schutzgütern Wasser (Grundwasser) und Kultur- und Sachgüter von der Planfeststellungsbehörde als<br />

nicht entscheidungserheblich eingestuft wird. Mit erheblichen Auswirkungen durch baubedingte Grundwasserabsenkungen<br />

auf Baudenkmale ist nicht zu rechnen. Die Grundwasserabsenkungen werden<br />

nicht größer als 10 m sein, so dass das Auftreten von die Bausubstanz gefährdenden Setzungsrissen<br />

unwahrscheinlich ist. Aus Vorsorgegründen wird dieser Aspekt im Rahmen des Wassermonitorings<br />

überwacht. Auswirkungen auf Bodendenkmale sind möglich, wenn durch das absinkende Grundwasser<br />

Oxidationsvorgänge eingeleitet werden und in der Folge die organische Substanz von Bodendenkmalen<br />

abgebaut wird. Da die pedologische Zusammensetzung der bekannten Fundstellen wenig auf organische<br />

Substanz schließen lässt, sind diese potenziellen Auswirkungen zu vernachlässigen.

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