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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 761 von 1171<br />

Die Kritik an der Einbeziehung des Glasowbachs in das Entwässerungskonzept hat hier ganz besonders<br />

die Frage nach Alternativen aufgeworfen. Zum Entwässerungskonzept des Flughafens haben die<br />

Träger des Vorhabens anderweitige Lösungsmöglichkeiten geprüft. Die Planfeststellungsbehörde hat<br />

die Planung der Träger des Vorhabens auch unter Berücksichtigung alternativer Lösungsmöglichkeiten<br />

im Abschnitt Wasserwirtschaft in technischer Hinsicht nachvollzogen. Gemäß Band E 1.4 wurden insgesamt<br />

7 Varianten in Betracht gezogen, u. a. die Ableitung auf die Rieselfelder bei Deutsch-<br />

Wusterhausen, für deren Beschickung eine Druckleitung bestand, die nahe am Flughafen vorbeiführt,<br />

sowie die Ableitung in den Zülowgraben. Die Begründungen der Träger des Vorhabens für den Ausschluss<br />

einzelner Varianten waren technischer Natur. Diese sind ebenfalls in Band E sowie in Beantwortung<br />

von Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange gegeben.<br />

Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde haben die Träger des Vorhabens nachvollziehbar dargelegt,<br />

aus welchen Gründen sie sich für die im Planantrag enthaltene Alternative der Entwässerung entschieden<br />

haben. So hätte eine Aufleitung von Niederschlagswasser auf die Rieselfelder bei Deutsch Wusterhausen<br />

aufgrund ihrer Vornutzung eine Mobilisierung der in den Rieselfeldern vorhandenen Schadstoffe<br />

auslösen können. Die zum Ausschluss dieser Gefährdung erforderlichen Nachweise hätten mit vertretbarem<br />

zeitlichen und finanziellen Aufwand durch die Träger des Vorhabens nicht geführt werden können.<br />

Die Ableitung von Niederschlagswasser in den Zülowgraben kam wegen der unzureichenden Ableitungskapazität<br />

nicht in Betracht. Zu weiteren Einzelheiten der Alternativen zum Entwässerungskonzept<br />

wird auf den Abschnitt C.III „Umweltverträglichkeitsprüfung“, ab Seite 1087, verwiesen.<br />

In die als Vorflut fungierenden Gewässer muss, um die erforderliche Ableitungskapazität zu sichern,<br />

durch wasserbauliche Maßnahmen eingegriffen werden. Die Auswirkungen für den Glasowbach wurden<br />

durch den Änderungsantrag Nr. 1 dabei weitgehend minimiert. Die Einleitung von Niederschlagswasser<br />

in den Glasowbach ist unter ökologischen Gesichtspunkten sogar gewünscht. Die Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter durch die Ableitung von Oberflächenwasser sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

unter Berücksichtigung der Aussagen der Fachbehörde und der in Abschnitt Wasserwirtschaft<br />

enthaltenen Auflagen durch eine weitergehende Variantenbetrachtung nicht weiter zu minimieren.<br />

Die Nebenbestimmungen sind erforderlich, um die Eingriffe in den Wasserhaushalt so gering wie möglich<br />

zu gestalten und das Interesse der Allgemeinheit am Schutzgut Wasser in ausreichendem Maße zu<br />

berücksichtigen.<br />

14.2.1.2 Bau und Betrieb des Niederschlagswasserbehandlungssystems<br />

Zur Reinigung des durch Flugzeug- und Flächenenteisung und durch Kerosin-Tropfverluste verschmutzten<br />

Niederschlagswassers von den befestigten Flugbetriebsflächen wird der Bau und Betrieb eines Niederschlagswasserbehandlungssystems<br />

genehmigt.<br />

Diese Abwasserbehandlungsanlage stellt einen Sonderfall dar, da keine Erfahrungswerte hierzu vorliegen.<br />

Die Einhaltung der festgelegten Überwachungswerte allein durch die Behandlung des Niederschlagswassers<br />

kann aus diesem Grund nicht als gesichert angesehen werden, auch wenn durch die<br />

Anlage die Schadwirkung des verschmutzten Niederschlagswassers vermindert wird. Eine Gefährdung<br />

der Wassergüte ist jedoch trotzdem nicht zu besorgen, da aufgrund der Ableitungsmöglichkeit zur Kläranlage<br />

Waßmannsdorf ausgeschlossen werden kann, dass eine Einleitung von Niederschlagswasser<br />

mit höheren Ablaufwerten als den festgelegten Überwachungswerten in die Gewässer erfolgt. Werden<br />

die für die Einleitung in die Gewässer vorgegebenen Überwachungswerte nicht eingehalten, erfolgt die<br />

Überleitung des Niederschlagswasser zu dieser Kläranlage. Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik ist<br />

somit ein wesentlicher Bestandteil der Abwasserbehandlungsanlage.

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