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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 391 von 1171<br />

schlossen werden und somit deren Fläche für andere, hochwertige städtische Nutzungen, insbesondere<br />

Freiraumnutzungen zur Verfügung stehen wird. Unter anderem können auch ökologisch wirksame, innerstädtische<br />

Erholungsflächen geschaffen werden, die qualitativ höher zu bewerten sind, als die für<br />

den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld beanspruchten hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten<br />

Freiräume ohne besonderen Schutzstatus.<br />

Die Bewohner der ehemaligen Gemeinde Diepensee und teilweise auch der Gemeinde Selchow müssen<br />

und können bis zu einer Realisierung des o. g. Ausbaukonzeptes umgesiedelt werden, da die Ortslage<br />

im Zentrum des erweiterten Flughafengeländes eine künftige Siedlungsnutzung aufgrund des Flächenbedarfs,<br />

der Betriebsfunktionen und der Lärmbelastung nicht zulässt. Die sozialverträgliche Umsiedlung<br />

ist weitgehend abgeschlossen (siehe C.II.22.2 „Grundeigentum“, ab Seite 964).<br />

Durch die planfestgestellten Maßnahmen wird eine qualitativ hochwertige Verkehrsanbindung ermöglicht.<br />

Dem einwenderseitig vorgetragenen Argument, der Standort Schönefeld sei wegen der zu großen<br />

Entfernung nach Berlin-Mitte ungeeignet, kann nicht gefolgt werden. Bereits jetzt besteht eine S-<br />

Bahnverbindung, die zum Terminal des ausgebauten Flughafens verlängert werden kann und soll. <strong>Der</strong><br />

zentral unter dem Passagierterminal geplante Bahnhof wird mit einem Shuttle-Zug von der Stadtmitte in<br />

ca. 20-minütiger Fahrzeit erreichbar sein. Von diesem Bahnhof werden durch Anbindung an den Berliner<br />

Außenring und späterhin die Görlitzer Bahn gute und schnelle Fernverkehrsverbindungen geschaffen.<br />

Auch die brandenburgische Landeshauptstadt wird über den südlichen Berliner Außenring in direkter<br />

Streckenführung angebunden. Eine günstige Flughafenanbindung ist so auch für nicht sehr berlinnahe<br />

Bereiche des Landes Brandenburg über die Regionalverkehrsverbindungen gegeben.<br />

Neben der guten Schienenanbindung bestehen auch Straßenverkehrsanbindungen über die B 179 und<br />

B 96. Über die B 96a, L 76 und L 40 können das südwestliche Berliner Umland und Potsdam erreicht<br />

werden. Darüber hinaus wird mit der Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 113n eine<br />

leistungsfähige Verbindung zur Stadtautobahn BAB 100 in Berlin und an das Schönefelder Kreuz hergestellt.<br />

Mit dem Pkw ist der Flughafen Schönefeld dann in ca. 30 Minuten Fahrzeit erreichbar.<br />

Von Einwendern wurde vorgetragen, dass die für den nördlichen Bereich des Flughafengeländes in<br />

Betracht kommende Nachnutzung gegen den Standort Schönfeld spreche. Für jeden vorhandenen<br />

Standort lassen sich verschiedene Nachnutzungsmöglichkeiten anführen, sofern man den Standort<br />

insgesamt aus anderen Gründen aufgibt. Beim Standort Schönefeld ist das jedoch aus den o. a. Gründen<br />

nicht der Fall, so dass hier der Frage der Nachnutzung keine Bedeutung zu kommt. Maßgeblich für<br />

die Entscheidung über einen Standort zum Betrieb eines Flughafens sind vordringlich die Aspekte, die<br />

direkt mit einer potenziellen Flughafennutzung in Zusammenhang stehen, wie z. B. die Nähe zum Aufkommensschwerpunkt,<br />

die Verkehrserschließung, Umweltbelange etc.<br />

6.4.2 Planungsalternativen außerhalb des bestehenden Flughafensystems<br />

Zu prüfen war weiter, ob andere Planungsvarianten außerhalb des bestehenden Flughafensystems zur<br />

Bewältigung des prognostizierten Verkehrsaufkommens in Betracht kommen und möglicherweise geeignet<br />

sind, bei geringeren Eingriffen und Belastungen die Planziele zu erreichen. Hierzu waren vor<br />

allem die bereits im vergleichenden Raumordnungsverfahren 1994 untersuchten Standorte Sperenberg<br />

und Jüterbog-Ost näher zu betrachten. Diese Standorte wurden von einer Vielzahl von Einwendern als<br />

bessere Alternativstandorte, insbesondere unter dem Aspekt der quantitativ geringeren Beeinträchtigungen<br />

der Anrainerbevölkerung und von Einrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser<br />

usw.) vornehmlich durch Fluglärm gefordert. Darüber hinaus wurden vielfach als Alternativstandorte<br />

Stendal in Sachsen-Anhalt, Parchim in Mecklenburg-Vorpommern und weitere im Nachfolgenden behandelte<br />

Standorte als geeigneter angesehen.

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