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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 779 von 1171<br />

unbelastetem Grundwasser führen. Die Träger des Vorhabens haben die Auswirkungen möglicher<br />

Schadstoffmobilisierungen im Bereich des Flughafens und der Rieselfelder Waßmannsdorf untersucht<br />

und plausibel dargestellt, dass die Fließzeit ggf. mobilisierbarer Schadstoffe nicht ausreicht, um die<br />

bauzeitlichen Absenkungstrichter zu erreichen. Dadurch kann ausgeschlossen werden, dass Kontaminationen<br />

mit dem zu versickernden Grundwasser über die Versickerungsmulde in das Grundwasser<br />

oder in Oberflächengewässer eingeleitet werden.<br />

Die Wasserqualität des zu versickernden Grundwassers wird über das Grundwassermonitoring kontrolliert.<br />

Nach Vorschlag der oberen und Unteren Wasserbehörde sind zum Monitoringkonzept diverse<br />

Anforderungen formuliert worden. Dazu zählt auch die Vorgabe bestimmter Überwachungswerte für die<br />

Versickerung bzw. Wiedereinleitung von gefördertem Grundwasser. Es wird das gesamte von der oberen<br />

Wasserbehörde vorgegebene Parameterspektrum vor Beginn der Grundwasserabsenkung im jeweiligen<br />

Bauabschnitt untersucht werden. Im Anhörungsverfahren wurde vorgetragen, dass es durch die<br />

Druckentlastung im Zuge der bauzeitlichen Wasserhaltung zu einem Aufstieg salinarer Tiefengrundwässer<br />

kommen könnte. Nach Auffassung der Einwender könnten sich durch vorhabensbedingte<br />

Schadstoffeinträge insbesondere Beeinträchtigungen für die Wasserwerke Friedrichshagen und Eichwalde<br />

sowie die Wasserfassungen Bohnsdorf, Johannisthal, Altglienicke, Köpenick, Rahnsdorf und<br />

Rangsdorf ergeben.<br />

Aufgrund der langen Fließzeit zwischen dem Flughafenbereich und den Wasserfassungen für das Wasserwerk<br />

Eichwalde von bis zu 100 Jahren, ergeben sich nur geringe Risiken durch potenzielle Grundwasserkontaminationen.<br />

Für das Wasserwerk Friedrichshagen und alle anderen von Einwendern genannten<br />

Trinkwassergewinnungsanlagen können Risiken in Bezug auf die Wasserbeschaffenheit ausgeschlossen<br />

werden. Weitere Ausführungen zum Thema Trinkwasserschutz und Trinkwassergewinnung<br />

finden sich im Kapitel Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde haben die Träger des Vorhabens mögliche Schadstoffeinträge<br />

in das Grundwasser in umfassender Weise in ihren Untersuchungen berücksichtigt. Neben einer Modellierung<br />

der Schadstoffausbreitung in der Luft wurde mittels eines numerischen Strömungs- und Stofftransportmodells<br />

die Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwasser simuliert. Hierfür wurden in dem<br />

Bereich, in dem es zu relevanten Grundwasserabsenkungen von 5 cm und mehr kommen kann, projektbezogen<br />

alle Altlasten und Altlastverdachtsflächen erfasst und untersucht. In Abstimmung mit den<br />

zuständigen Behörden haben die Träger des Vorhabens zudem im Rahmen des Monitoringprogramms<br />

Wasser ein umfangreiches Konzept zur Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit entwickelt. Das<br />

Entwässerungskonzept der Träger des Vorhabens sieht vor, dass nur Niederschlagswasser, das bezüglich<br />

seiner potenziellen Stoffbelastung als unbedenklich eingestuft werden kann, dezentral versickert<br />

wird. Niederschlagswasser, das in Bereichen mit potentiellen Kontaminationen durch Kerosinrückstände<br />

oder Enteisungsmitteln anfällt, wird in seiner Beschaffenheit überwacht und bei Bedarf zunächst in<br />

Leichtflüssigkeitsabscheidern und Bodenfiltern gereinigt. Soweit anschließend die Stoffgehalte unbedenklich<br />

sind, insbesondere der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) als Maß für organische Inhaltsstoffe<br />

(Enteisungsmittel) den vorgegebenen Anforderungen (CSB 50 mg/l) entspricht, erfolgt die Versickerung<br />

in der zentralen Versickerungsmulde. Bei zu hohen Stoffgehalten erfolgt eine Ableitung in Vorfluter bzw.<br />

zur Kläranlage Waßmannsdorf. Aus den vorgelegten Untersuchungen ergibt sich, dass ein Aufstieg von<br />

salinarem Tiefengrundwasser nicht auszuschließen ist. Im Rahmen des Monitoringprogramms Wasser<br />

wird jedoch auch eine umfassende Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit stattfinden, mit der<br />

mögliche Grundwasserverunreinigungen frühzeitig erkannt werden können. Dies betrifft auch eine mögliche<br />

geogene Versalzung (Salzaufstieg). Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist damit der<br />

Schutz des Grundwassers hinreichend gesichert.

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