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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 638 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Grenzen des Versatzes bestimmen sich unter Berücksichtigung der genannten flugbetrieblichen Grenzen<br />

nach den folgenden topographischen und fluglärmbedingten Gesichtspunkten:<br />

<strong>Der</strong> kleinste mögliche Bahnversatz mit 800 m bei östlicher Grenzlage bestimmt sich durch:<br />

- Die Lage der Gemeinde Waltersdorf, die sich dann in einer Entfernung von etwa 1.500 m zum östlichen<br />

Ende der künftigen Südbahn befindet (bei geringerer Entfernung wären im Bereich der Gemeinde<br />

Waltersdorf Dauerschallpegel von mehr als 70 dB(A) zu erwarten),<br />

- Konflikte zur Hindernisfreiheit im Bereich des Gewerbeparks Waltersdorf (Lager Höffner ca. 85 m ü.<br />

NN),<br />

- Konflikte zur Hindernisfreiheit im Bereich der geplanten BAB 113 n.<br />

<strong>Der</strong> größte mögliche Bahnversatz mit 1.800 m bei westlicher Grenzlage bestimmt sich durch:<br />

- Teile der Ortslage Glasow (Einzelhausbebauung im Ortsteil Kienitzberg), die sich dann im Abstand<br />

von etwa 500 m vor dem westlichen Ende der künftigen Südbahn befinden,<br />

- die Ortslage Glasow, die sich dann im Abstand von etwa 1.500 m vor dem westlichen Ende der<br />

künftigen Südbahn befindet,<br />

- Konflikte zur Hindernisfreiheit im Bereich der Groß Kienitzer Berge,<br />

- Teile der Gemeinde Blankenfelde, die bei größeren Werten des als 1.800 m Bahnversatz zunehmend<br />

durch Lärmauswirkungen von mindestens 65 dB(A) betroffen sind.<br />

Zusammenfassend ist damit der weitere Untersuchungsrahmen wie folgt definiert:<br />

- Kleinster Versatz (östlichste Lage): 800 m,<br />

- Größter Versatz (westlichste Lage): 1.800 m,<br />

- Mindestachsabstand zur bestehenden Bahn 07R/25L (nördlichste Lage): 1.600 m,<br />

- Höchstachsabstand zur bestehenden Bahn 07R/25L(südlichste Lage): 300 m.<br />

Die Auswirkungen der neu zu errichtenden Start- und Landebahn werden in erster Linie durch den<br />

Achsabstand zur bestehenden Südbahn bestimmt, da bei Änderung dieses Abstandes die Zahl der<br />

durch Lärmauswirkung und Überflug betroffenen Menschen stärker variiert, als bei Änderung des Bahnversatzes.<br />

Generell werden durch Verschiebungen quer zur Achsrichtung der Bahnen Auswirkungen<br />

empfindlicher beeinflusst als durch Verschiebung längs zur Achse. Dies ergibt sich aus der höheren<br />

Isophonendichte quer zur Achse. Deshalb wurde zuerst der am besten geeignete Achsabstand und<br />

anschließend der Bahnversatz bestimmt.<br />

Bei den Auswirkungen innerhalb der Dauerschallisophone 69 dB(A) können Lageverschiebungen zu<br />

empfindlichen Veränderungen der Betroffenenzahlen führen. Deshalb war für die Lagevarianten der<br />

künftigen Südbahn im eingegrenzten Fenster zu klären, ob weitere Differenzierungen der Auswirkungen<br />

durch eine Verdichtung der Stützstellen des Grobrasters möglich sind. Das Grobraster wurde deshalb<br />

um weitere Stützstelle zwischen den bereits untersuchten Lagen verdichtet. Die für diese Feinanalyse<br />

maßgeblichen Stützstellen der Abstandswerte liegen dann bei 1.775 m, 1.850 m, 1.900 m, 1.950 m,<br />

2.050 m und 2.125 m. Bei Abständen zwischen 1.775 m und 1.900 m sind kaum Veränderungen der

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