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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 421 von 1171<br />

Die Frachtabfertigungsanlagen sind im nordöstlichen Bereich des zentralen Vorfeldes untergebracht<br />

und umfassen ein Vorfeld für Frachtflugzeuge, Frachtabfertigungsanlagen, Lagerhallen und auf der<br />

Landseite einen Frachtbahnhof sowie Verladeeinrichtungen für Lastkraftwagen und Transporter. Die für<br />

die Frachtabfertigungsanlagen vorgesehenen Flächen sind auf den langfristig prognostizierten Bedarf<br />

von 600.000 Tonnen Luftfracht pro Jahr ausgelegt.<br />

Weitere Einzelheiten bezüglich der Passagier- und Frachtabfertigungsanlagen sind dem Abschnitt<br />

C.II.7.3 „Hochbauanlagen und innere Verkehrserschließung“, ab Seite 448, zu entnehmen.<br />

7.1.4.5.1 Standort<br />

Nur bei zentraler Anordnung des Vorfeldes zwischen den beiden Start- und Landebahnen ist ein optimaler<br />

Verkehrsfluss der Flugzeuge mit kurzen Belegungszeiten beider Start- und Landebahnen unter<br />

weitgehender Vermeidung kreuzender Verkehre möglich.<br />

Bei einheitlicher und zentraler Lage der Abfertigungseinrichtungen ergibt sich eine Konzentration aller<br />

Rollbewegungen der Flugzeuge und des Serviceverkehrs auf den Bereich zwischen den Start- und<br />

Landebahnen. Dies bringt neben kurzen Wegen den bedeutenden Vorteil, dass alle emissionsintensiven<br />

Vorgänge in der Mittellage zusammengefasst werden und keine nachteiligen Auswirkungen auf die<br />

im nördlichen Bereich gelegenen Gemeinden Schönefeld und Waßmannsdorf haben.<br />

Sie konzentriert den Lärm und sonstige Belastungen des Flughafenbetriebs somit an einer Stelle, wo<br />

sie ohnehin von den Beeinträchtigungen aus dem Betrieb der beiden Start- und Landebahnen überlagert<br />

werden.<br />

Die Anordnung zwischen den Start- und Landebahnen ermöglicht insgesamt eine sinnvolle Anordnung<br />

und Aufteilung aller Funktionsbereiche. Durch die Anordnung der Frachtabfertigung und Luftfahrzeugwartung<br />

im nordöstlichen Bereich getrennt von den Passagierabfertigungsanlagen, können die Bewegungen<br />

der Passagierflugzeuge und Frachtflugzeuge frühzeitig getrennt und zu den jeweiligen Zielen<br />

geleitet werden.<br />

7.1.4.5.2 Dimensionierung<br />

Die Vorfelder und die Abfertigungsanlagen sind so bemessen, dass der zu erwartende Bedarf unter<br />

Berücksichtigung geltender Standards und im Rückgriff auf Erfahrungswerte von anderen Flughäfen<br />

sachgerecht befriedigt werden kann.<br />

Die für die Abstellpositionen der Flugzeuge und den Bau von Passagierabfertigungsgebäuden vorgesehenen<br />

Flächen sind entsprechend dem prognostizierten Bedarf von 360.000 Flugbewegungen sowie<br />

30 Millionen Passagieren pro Jahr dimensioniert.<br />

<strong>Der</strong> Anteil an gebäudenahen Abstellpositionen für Luftfahrzeuge sollte einen Anteil von 75 % nicht unterschreiten.<br />

Über das Jahr betrachtet soll dies ermöglichen, dass mindestens 90 % der Passagiere<br />

Fluggastbrücken benutzen können.<br />

Die Dimensionierung der sog. Luftseite des Terminals bestimmt sich aus der Anzahl der benötigten<br />

gebäudenahen Abstellpositionen und der Fluggastbrücken, so dass eine zügige Abfertigung der Passagierströme<br />

ermöglicht und der Bodenverkehr im Vorfeldbereich auf das Notwendige reduziert wird. Die<br />

Gebäudefront der Passagierabfertigungsgebäude (Terminal und 2 Satelliten) weist luftseitig eine Ge-

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