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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 189 von 1171<br />

Im Zuge der Baumaßnahmen ist der Boden aus den ermittelten Kontaminationsbereichen (ehemalige<br />

Tankstelle) auszutauschen, gemäß LAGA zu deklarieren und zu entsorgen.<br />

28) ALVF ISAL-Nummer: 329610365<br />

Die ALVF ISAL-Nummer 329 610 365 ist im Altlastenmonitoring durch die neue Messstelle 365-AK9<br />

zu beobachten um die Auswirkungen der Grundwassererhöhung zu prüfen. In diesem Zusammenhang<br />

ist das Güllebecken zu vermessen, um den Abstand zwischen Sohltiefe und mittlerem Grundwasserspiegel<br />

zu vermessen.<br />

29) ALVF ISAL-Nummer: 329610381<br />

Die ALVF ist in das Grundwassermonitoring Altlasten durch Überwachung der Grundwassermessstelle<br />

PBS 1 einzubeziehen.<br />

30) ALVF ISAL-Nummer: 329610382<br />

Die ALVF ISAL-Nr.: 329610382 ist in das Grundwassermonitoring Altlasten durch Überwachung der<br />

Grundwassermessstelle PBS 1 einzubeziehen.<br />

31) ALVF ISAL-Nummer: 329610383<br />

Die ALVF ISAL-Nr.: 329610383 ist in das Grundwassermonitoring Altlasten durch Überwachung der<br />

Grundwassermessstelle PBS 1, sowie eine neue im Abstrom der ALVF einzurichtende Grundwassermessstelle<br />

einzubeziehen.<br />

32) ALVF ISAL-Nummer: 329610418<br />

Die Tatsache, dass der Unterabschnitt I.1 der geplanten Westanbindung etwa ab km 2,8 bis 3,4<br />

beidseitig von der Rieselfeldfläche umgeben ist, muss bei der vorgesehenen befestigten Fläche für<br />

den Baustellenverkehr und die Baustelleneinrichtung berücksichtigt werden.<br />

Bei Bodenaushub im Bereich des Rieselfeldes hat eine Deklarationsanalytik des ausgehobenen<br />

Bodenmaterials nach LAGA zu erfolgen. Sollte Bodenaushubmaterial mit einer Überschreitung des<br />

Z-2 Wertes einer Verwertung/Entsorgung zugeführt werden, ist der abfallrechtlich zuständige Entsorger<br />

(SBB) einzuschalten.<br />

In bezug auf die auf der ALVF im LBP vorgesehene Flächenvorbereitung durch Bodenbearbeitung<br />

für die Maßnahmen Mischwald/Waldmantel (WA) 61, WA 62 und WA 64 ist der unteren Bodenschutzbehörde<br />

spätestens 1 Monat vor Beginn der geplanten Maßnahmen ein Konzept vorzulegen,<br />

das die vorgesehenen Flächenvorbereitungsmaßnahmen konkretisiert und insbesondere genauere<br />

Angaben zu Nutzung von getrennt gelagerten Waldböden aus der Bauphase enthält. § 12<br />

BBodSchV, der die Anforderungen an das Aufbringen von Materialien auf oder in den Boden regelt,<br />

ist einzuhalten.

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