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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 725 von 1171<br />

Aus den dargestellten Ergebnissen der prognostischen Berechnungen geht hervor, dass durch die zu<br />

erwartende Zusatzbelastung an PAH/BaP der Richtwert des Länderausschusses für Immissionsschutz<br />

für ein gesundheitliches Risiko nicht erreicht wird. Die Untersuchungsergebnisse zeigen insbesondere,<br />

dass auch zum Zeitpunkt des Erreichens der Endkapazität, die Konzentrationswerte an PAH/BaP nur<br />

unwesentlich höher liegen als beim Szenario 2007 ff., dem Zustand des Flughafens Schönefeld ohne<br />

Ausbau. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Richtwerte der „unit-risk“-Bewertung hypothetisch<br />

sind, da eine konstante Belastung durch einen bestimmten Stoff über die Zeitdauer von 70 Jahren<br />

„in natura“ nicht auftritt. Eine vorhabensbedingte, relevante gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung<br />

ist daher nicht erkennbar.<br />

11.3.5.5 Benzol<br />

Die 22. BImSchV sieht für Benzol ab dem 1. Januar 2010 einen Jahres-Immissionsgrenzwert von<br />

5 µg/m³ vor.<br />

Die von den Trägern des Vorhabens im Antrag aufgeführten Untersuchungen weisen für die acht potentiell<br />

am stärksten belasteten Beurteilungsflächen in Schönefeld, Waßmannsdorf, Kienberg, Selchow,<br />

Waltersdorf, Bohnsdorf, Schulzendorf, und Mahlow/Blankenfelde im Szenario 2007, dem Eröffnungsszenario<br />

des erweiterten Flughafens im Jahre 2007, Werte deutlich unterhalb des Grenzwertes der<br />

22. BImSchV aus. Auch die prognostizierte Belastung der Luft mit Benzol im Szenario 20XX bei Erreichen<br />

der Maximalkapazität im Jahre 2023 unterschreitet den Grenzwert erheblich. Die aus dem beantragten<br />

Ausbauprojekt resultierende maximale Zusatzbelastung für die Umgebung des Flughafens Berlin-Schönefeld<br />

wird mit 0,09 µg/m³ angegeben. Die ermittelten Gesamtkonzentrationen liegen für das<br />

Szenario 2007 zwischen 1,23 µg/m³ und 2,14 µg/m³ und für das Szenario 20XX zwischen 1,24 µg/m³<br />

und 2,15 µg/m³. Diese Werte sind für den ländlichen Raum typisch und liegen deutlich unterhalb der<br />

Werte für innerstädtische Bereiche, wie ein Vergleich mit Düsseldorf zeigt, wo Jahresmittelwerte zwischen<br />

2,9 µg/m³ und 15,5 µg/m³ in der Innenstadt gemessen wurden.<br />

<strong>Der</strong> über ein Kalenderjahr einzuhaltende Maximalwert von 5 µg/m³ wird nach der Berechnung von<br />

iMA/argumet für das Szenario 20XX auch im Nahbereich der oben beschriebenen Straßenabschnitte<br />

nicht überschritten. Die Werte liegen zwischen 2,7 µg/m³ und 3,1 µg/m³. <strong>Der</strong> Maximalwert von 3,1 µg/m³<br />

wird innerhalb der Wohnbebauung der Ortschaften Rotberg und Kiekebusch prognostiziert.<br />

11.3.5.6 Einwendungen<br />

Zu der Immissionsprognose wurden zahlreiche Einwendungen erhoben, die, soweit sie nicht wie in den<br />

vorgehenden Ausführungen dargelegt, aufgegriffen und ausgeräumt werden konnten, zurückzuweisen<br />

sind.<br />

Es wurde eingewandt, das beantragte Ausbauvorhaben stehe im Widerspruch zur Agenda 21. Die Agenda<br />

21 beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Vertragsstaaten, die sich in einem Aktionsprogramm<br />

für das 21. Jahrhundert detaillierten umwelt- und entwicklungspolitischen Handlungsanweisungen unterwerfen.<br />

Die Agenda 21 stellt einen politischen Forderungskatalog dar, ohne dass hierdurch in konkrete<br />

Rechtspositionen eingegriffen bzw. bezogen auf den vorliegenden Antrag über die bestehenden Gesetzte<br />

hinaus weitere gesetzliche Verbindlichkeiten festgelegt würden. Es kann nicht Aufgabe der Planfeststellungsbehörde<br />

sein und stünde zudem im Widerspruch zur Gewaltenteilung, mittels eines Verwaltungsverfahrens<br />

politische Forderungen, die in die anzuwendenden Fachgesetzte noch keinen Eingang<br />

gefunden haben, exekutiv umzusetzen. Im Rahmen der Abwägung wurde auf relevante Umweltbelange

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