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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 184 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Aufgrund der hohen Schadstoffkonzentration im Bereich der PA/4 und des daraus folgenden, langfristig<br />

wirkenden Schadstoffpotenzials ist eine Sanierungsuntersuchung unter Zugrundelegung von<br />

Anhang 3 Punkt 1 der BBodSchV durchzuführen und die danach vorzugswürdige Sanierungsmaßnahme<br />

ist dann umzusetzen.<br />

10) ALVF N9, ISAL -Nummer: 329610644<br />

Die ALVF N9 ist in das Altlastenmonitoring einzubeziehen.<br />

11) ALVF N12, ISAL-Nummer: 329610647<br />

Die Messstellen PA/4, PA/5, PA/6, PA/13, PA/14, PA/15, PA/16, PY2 und PY3 sind vorerst weiter in<br />

das Grundwassermonitoring einzubeziehen. Zusätzlich sind die neu errichteten Messstellen E8-142<br />

bis E8-151 zunächst komplett in das Monitoring aufzunehmen, um die Ergebnisse der Detailuntersuchung<br />

abzusichern und die Schadstoffausbreitung beobachten zu können. Anschließend ist zu<br />

prüfen, inwieweit das Messnetz ausgedünnt werden kann, wobei vorbehaltlich einer Bestätigung der<br />

Ergebnisse der Detailuntersuchung wie folgt vorzugehen ist:<br />

- Berücksichtigung sämtlicher auf der Schadensfläche Süd und in deren Umfeld befindlichen<br />

Grundwassermessstellen bei Stichtagsmessungen<br />

- Beschränkung der Beprobung auf die GWM E8-151, PA/13, E8-147, E8-148, PA/5, PA/6, E8-<br />

144 und E8-146<br />

- Abstimmung der weiteren Vorgehensweise für die GWM E8-142, PA/4 und E8-145 auf die Ergebnisse<br />

der Sanierungsuntersuchung<br />

<strong>Der</strong> Schwerpunkt des chemischen Analysenprogramms liegt unter Berücksichtigung der nachgewiesenen<br />

Hauptkontamination auf dem Parameter LHKW. An der GWM PY2 ist zusätzlich eine Analyse<br />

auf MKW und an den GWM PA/4 und E8-142 auf BTEX durchzuführen.<br />

Die Festlegung, inwieweit das Messnetz ausgedünnt werden kann, ist in Abstimmung mit der unteren<br />

Bodenschutzbehörde zu treffen. Das entsprechend geänderte Monitoringkonzept ist der Planfeststellungsbehörde<br />

zur Zustimmung vorzulegen.<br />

Die Abstimmung der weiteren Schritte und Festlegungen in Bezug auf die Sanierungsuntersuchung<br />

hat mit der unteren Bodenschutzbehörde zu erfolgen.<br />

Aufgrund der hohen Schadstoffkonzentration im Bereich der PA/4 und des daraus folgenden, langfristig<br />

wirkenden Schadstoffpotenzials sind im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung unter<br />

Zugrundelegung von Anhang 3 Punkt 1 der BBodSchV durchzuführen und die danach vorzugswürdige<br />

Sanierungsmaßnahme ist dann umzusetzen.<br />

12) ALVF N13, ISAL-Nummer: 329610648<br />

Die Messstellen PA/4, PA/5, PA/6, PA/13, PA/14, PA/15, PA/16, PY2 und PY3 sind vorerst weiter in<br />

das Grundwassermonitoring einzubeziehen. Zusätzlich sind die neu errichteten Messstellen E8-142<br />

bis E8-151 zunächst komplett in das Monitoring aufzunehmen, um die Ergebnisse der Detailuntersuchung<br />

abzusichern und die Schadstoffausbreitung beobachten zu können. Anschließend ist zu

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