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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 855 von 1171<br />

<strong>Der</strong> Fischotter (Lutra lutra) als Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie ist gemäß den Angaben im Gebietssteckbrief<br />

des Landesumweltamtes bis Glasow nachgewiesen. Es ist allerdings nicht bekannt, ob<br />

er innerhalb des FFH Vorschlaggebietes reproduziert.<br />

15.2.3.1.2 Schutz- und Erhaltungsziele sowie maßgebliche Bestandteile<br />

Für die Glasowbachniederung wurden als Schutz- und Erhaltungsziele neben dem Erhalt und Schutz<br />

der vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (s.o.) auch die Entwicklung der<br />

typischen Habitatstrukturen für den Fischotter als Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie formuliert. Dies<br />

bedeutet:<br />

- Erhalt bzw. weitere Verbesserung der Gewässergüte und der Durchgängigkeit der Fließgewässer,<br />

Minimierung der Einleitung von Abwässern und Fremdstoffen aller Art (für wasserlebende Tier- und<br />

Pflanzenarten),<br />

- Erhalt der Vegetation der Pfeifengraswiesen durch einmalige Herbstmahd (Streunutzung) sowie<br />

gelegentliche (alle 3 bis 5 Jahre erfolgende ) Pflegemahd,<br />

- Stabilisierung des Grundwasserstandes der Niedermoorböden,<br />

- Erhalt der feuchten Hochstaudenfluren durch sporadische Nutzung oder Pflege,<br />

- Erhalt von breiten wenig bis gar nicht genutzten Waldrändern einschließlich Hochstaudenfluren,<br />

- Erhalt der Fließgewässer einschließlich Ihrer natürlichen Hochwasser- und Auendynamik (sich verändernde<br />

Schlammbänke, Brenndoldenfluren, Auenwälder),<br />

- Förderung standorttypischer Baumarten durch Naturverjüngung/keine forstliche Nutzung.<br />

Als maßgebliche Bestandteile sind demzufolge die Vorkommen der Lebensraumtypen nach Anhang I<br />

und des Fischotters sowie die genannten Habitatstrukturen zu betrachten.<br />

15.2.3.1.3 Die Wirkungen des Vorhabens<br />

Während des Baus der Schienenanbindung kommt es im Bereich des FFH-Gebiets über ca. 8,5 Jahre<br />

zu einer Grundwasserabsenkung im unteren Grundwasserleiter. In den oberflächennahen Grundwasserleiter<br />

wird zwar nicht eingegriffen, eine ungünstige Beeinflussung des oberflächennahen Grundwasserleiters<br />

kann aber nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine vollständige Ermittlung<br />

der Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen auf die grundwasserabhängigen Biotope ist nicht<br />

möglich. So könnte zwar z. B. mit erheblichen technischen, kostenmäßigen und zeitlichem Aufwand<br />

ermittelt werden, ob überhaupt ein Kontakt zwischen dem Hauptgrundwasserleiter und dem oberflächennahen<br />

Grundwasserleiter besteht. Wie und wo sich die Absenkungen konkret auswirken, kann<br />

jedoch nicht prognostiziert werden.<br />

Außerdem soll der Glasowbach zur Ableitung von auf dem Flughafengelände anfallendem gereinigtem<br />

Regenwasser genutzt werden. Die geplante Ableitung von gereinigtem Regenwasser während des Betriebs<br />

erfordert zusätzliche wasserbauliche Maßnahmen am Gewässer, deren Umfang durch die Planänderung<br />

Nr. 01 bereits minimiert wurde sowie die Umverlegung einer Trinkwasserleitung am Durchlass<br />

des Zossener Damms. Wasserbauliche Maßnahmen sind auch für die von den Fachbehörden geforder-

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