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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 478 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

<strong>Der</strong> Flächenbedarf bestimmt sich wie folgt:<br />

Planungsparameter Einheit Menge<br />

Gebäudegrundfläche Terminal m² 2.800<br />

Gebäudegrundfläche Hangars m² 7.300<br />

Gebäudehöhe m 10<br />

landseitige Verkehrsflächen inklusive Parkplätze m² 5.000<br />

Zusatzfläche m² 5.000<br />

Vorfeldfläche m² 50.000<br />

Gesamtgrundfläche m² 70.100<br />

7.3.6.3 Frachtbereich Nord, Simulationskammer und Sicherheitslager<br />

Westlich der ehemaligen Frachtanlagen wurde im Januar 1999 der Ersatzneubau eines Abfertigungsgebäudes<br />

mit einer möglichen Umschlagskapazität von ca. 30.000 t pro Jahr errichtet. Er löste die bestehenden<br />

Anlagen im Januar 1999 ab. Es stehen dort 3.800 m² Hallenfläche und Laderampen für Lkws<br />

und Kleintransporter zur Verfügung. Ein zweigeschossiger Büroriegel beinhaltet Büro- und<br />

Kundenräume für Abfertiger und Behörden. Die vergleichsweise moderne Anlage wird auch zukünftig<br />

neben dem zentralen Bereich für die Frachtabfertigung genutzt werden.<br />

Zur Erhöhung der Sicherheit beim Transport von Fracht und Gepäck wurde außerdem eine Simulationskammeranlage<br />

mit einem Sicherheitszwischenlager errichtet, die ebenfalls weiterbetrieben werden<br />

wird.. Diese Einrichtung ermöglicht die Prüfung von Fracht und unbegleitetem Gepäck auf Explosivstoffe<br />

und Sprengsätze in simulierten Flugverfahren und ermöglicht im Sicherheitszwischenlager die Lagerung<br />

von Frachtgut über eine definierte Zeitspanne. Das Sicherheitslager hat eine Lagerfläche von ca.<br />

400 m². Die bestehenden Anlagen werden auch nach Ausbau des Flughafens genutzt werden. Eine<br />

Verlagerung zur zentralen Frachtabfertigung ist aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht sinnvoll.<br />

7.3.6.4 Verwaltungseinrichtungen<br />

Die Verwaltungseinrichtungen des Flughafens sind größtenteils unabhängig vom täglichen Betriebsablauf<br />

und erfordern daher nicht zwangsläufig einen Standort im Terminal- oder Betriebsbereich. Insofern<br />

bietet sich die Nutzung bereits vorhandener Gebäude im bestehenden Nordbereich des Flughafens an.<br />

Gebäude in ausreichender Menge und Größe, zu denen auch Teile des derzeitigen Passagier-<br />

Terminals gehören, sind hier vorhanden. Die Frei- und Verkehrsflächen der derzeitigen Gebäude bleiben<br />

unverändert. Es ist davon auszugehen, dass die angenommenen 30.000 m² für Frei-, Verkehrs-<br />

und Erweiterungsflächen im Rahmen des Bestands bereitgestellt werden können.

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