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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 204 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

9 Rodeplan und Forstwirtschaft<br />

Innerhalb der Ausführungsplanung stellen die Träger des Vorhabens sicher, dass die notwendigen<br />

Kompensationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der lokalen Standortbedingungen wie z. B. Nährstoffverhältnisse<br />

und Feuchtestufen (nach Acker und Grünlandwertzahlen) weiter konkretisiert werden.<br />

Innerhalb der Ausführungsplanung werden Wildwechselrouten Berücksichtigung finden.<br />

Bauausführungsplanung und Baulogistikkonzept werden in enger Zusammenarbeit mit den Forstbehörden<br />

erstellt.<br />

10 Sonstige Zusagen<br />

Die Träger des Vorhabens streben an, mit den landwirtschaftlichen Betrieben über die Inanspruchnahme<br />

der für das Vorhaben benötigten Flächen und über die vom Vorhaben verursachten Eingriffe in den<br />

eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Landwirte Vereinbarungen zu treffen.<br />

Herrn (24) wird die Fortführung seiner Gärtnerei auf Pachtflächen bis Ende Februar 2005 ermöglicht,<br />

sofern es vorher zu einer Übernahme des von Herrn (24) gepachteten Grundstücks kommt.<br />

Die Eingriffe durch das Vorhaben in die landwirtschaftlichen Betriebe (07), (02), (23) und die Betriebe<br />

von Herrn (8) werden gutachterlich erfasst und bewertet.<br />

IV Entscheidungen über Anträge und Einwendungen<br />

Einwendungen und Anträge gegen Inhalt und Umfang der Planfeststellungsunterlagen und gegen die<br />

Art und Weise der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens werden zurückgewiesen, soweit über<br />

sie nicht schon im Laufe des Verfahrens entschieden wurde.<br />

Einwendungen, Stellungnahmen und Anträge gegen die Planfeststellung des Ausbauvorhabens selbst<br />

werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch Planänderungen, Nebenbestimmungen, Vorbehaltsentscheidungen<br />

und Zusagen der Antragsteller in den Abschnitten A.II „Entscheidungen mit Nebenbestimmungen<br />

und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen“, ab Seite 97,<br />

und A.III „Zusagen der Träger des Vorhabens“, ab Seite 202, dieses <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

Rechnung getragen wird oder soweit sie sich nicht im Laufe des Planfeststellungsverfahrens auf andere<br />

Weise erledigt haben.

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