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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 150 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Volumenstrom abgelesen werden kann. Zur Durchführung der Messung ist ein den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik entsprechendes System einzusetzen.<br />

10) Den Überwachungsbehörden ist nach Maßgabe des § 21 WHG die Überprüfung der Gewässerbenutzung,<br />

insbesondere die Einhaltung der vorgegebenen Werte, zu ermöglichen. Es ist sicherzustellen,<br />

dass den Beauftragten der unteren Wasserbehörde der Zutritt auf das Betriebsgelände und<br />

insbesondere zu den Kontrollstellen ermöglicht wird und - soweit erforderlich - Arbeitskräfte, Unterlagen<br />

und Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden. Die geeignete Probeentnahmestelle sollte<br />

ausreichend breit sein und eine ausreichende Wassertiefe von mindestens 5 cm gewährleisten.<br />

11) Die Gewässerbenutzung ist selbst zu überwachen. Einmal jährlich ist an den Probeentnahmestellen<br />

jeweils eine qualifizierte Selbstüberwachung nach § 73 Abs. 1 BbgWG durch ein zugelassenes Labor<br />

gemäß Untersuchungsstellen-Zulassungsverordnung durchzuführen. Dabei hat die Untersuchung<br />

der Proben auf alle festgesetzten Überwachungswerte zu erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse<br />

sind vom Abwassereinleiter mindestens 10 Jahre aufzubewahren und ohne besondere<br />

Aufforderung der unteren Wasserbehörde jährlich zu übermitteln.<br />

12) Die Einleitungen mit durch Enteisungsmittel belastetem (vorgereinigtem) Niederschlagswasser erfolgen<br />

in der kalten Jahreszeit. Im Winter treten keine hohen Wassertemperaturen auf, so dass eine<br />

Schädigung durch Sauerstoffzehrung bei Einhaltung der Grenzwerte i. d. R. nicht erfolgt. Sollten<br />

dennoch Güteprobleme infolge dieser Einleitung auftreten (insbesondere in den Wintermonaten),<br />

besteht die Option der Überleitung der Wassermengen zur Kläranlage oder auch die Möglichkeit<br />

der technischen Belüftung. Für diesen Fall ist für die Sauerstoffanreicherung für das einzuleitende<br />

Niederschlagswasser eine technische Belüftung nachzurüsten.<br />

Hinweis:<br />

Das bestehende Konzept zur Flugzeugenteisung sollte unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher<br />

Belange nochmals geprüft werden, da die Rückgewinnung von Flugzeugenteisungsmitteln eine wirkungsvolle<br />

Maßnahme zur Vermeidung von Abwasserbelastungen darstellt und auch bereits auf bestehenden<br />

Flughäfen praktiziert wird. Es ist die Minimierung des mit Enteisungsmitteln belasteten Niederschlagswassers<br />

anzustreben.<br />

12.3.3.5 Auflagen zur Überwachung der Wasserbeschaffenheit in den benutzten Vorflutern<br />

1) Im Rahmen eines speziell auszuarbeitenden Begleitmonitorings für den Flughafen Schönefeld ist<br />

u. a. sicherzustellen, dass unterhalb der Niederschlagswassereinleitung in den Selchower Flutgraben<br />

und oberhalb und unterhalb der Niederschlagswassereinleitung in den Glasowbach im Regenwetterfall<br />

5 mal im Jahr zumindest folgende Parameter erfasst werden:<br />

Temperatur, O2, pH-Wert, Leitfähigkeit, TOC, Nges., NH4 - N, Pges., CSB.<br />

2) Ausgehend von den Erkenntnissen über die Niederschlagswassereinleitungen und deren Wirkung<br />

auf die Belastungssituation im Selchower Flutgraben und im Glasowbach ist der zuständigen Wasserbehörde<br />

und dem Wasserwirtschaftsamt ein Jahr nach Beginn der Gewässerbenutzung entsprechend<br />

dieser wasserrechtlichen Erlaubnis ein zusammenfassender Bericht vorzulegen.<br />

Im Ergebnis ist über die Notwendigkeit einer weitergehenden Behandlung für das Niederschlagswasser<br />

zu entscheiden.

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