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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 911 von 1171<br />

19 Denkmalschutz<br />

<strong>Der</strong> Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ist mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar<br />

(§ 7 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 1des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg<br />

vom 24.05.2004 (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG, GVBl. I, S. 215).<br />

19.1 Baudenkmale<br />

<strong>Der</strong> Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ist mit den Belangen des Denkmalschutzes bezüglich<br />

der eingetragenen Baudenkmale vereinbar.<br />

Folgende eingetragene Baudenkmale befinden sich im Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(vgl. Antrag N 13 Kultur- und sonstige Sachgüter, S. 11):<br />

- Ausstattung der Dorfkirche in Kiekebusch,<br />

- Dorfkirche und Friedhof in Rotberg,<br />

- Dorfkirche und Gedenkstein für polnische Zwangsarbeiter in Selchow,<br />

- Dorfkirche und Wohnhaus in Waltersdorf,<br />

- Dorfkirche und Postmeilensäule in Waßmannnsdorf und<br />

- „Ehemalige Sonderabfertigung für Generale und Persönlichkeiten der Politik und Wirtschaft - Generalshotel“<br />

in Schönefeld, eingetragen mit Bescheid vom 23.06.1998.<br />

Hinzu kommen die Dorfkirche und die sowjetische Ehrenanlage in Glasow.<br />

Das Generalshotel befindet sich auf dem Gelände des Flughafens, ist aber durch den Ausbau des<br />

Flughafens Berlin-Schönefeld nicht betroffen.<br />

Die o. g. Baudenkmale werden durch den Bau und Betrieb des Flughafens voraussichtlich nicht beeinträchtigt<br />

werden. Zur Beweissicherung wird den Trägern des Vorhabens aufgeben, Beweissicherungsmaßnahmen<br />

an eingetragenen Baudenkmalen durchzuführen, die im Bauschutzbereich des Flughafens<br />

gemäß § 12 LuftVG liegen (Pläne A III 4-1 und L 1.1-1) (vgl. Auflage A.II.17.2.2<br />

„Erschütterungsschäden“, ab Seite 197„Erschütterungsschäden“).<br />

Folgende weitere eingetragene Baudenkmale befinden sich im Umfeld des Flughafens Berlin-<br />

Schönefeld (gemäß Listen der Landkreise Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming und des Landes Berlin<br />

von Januar/Februar 2003), aber außerhalb des Untersuchungsraumes der Umweltverträglichkeitsstudie:<br />

- Angerhof, Schule, zwei Wohnhäuser und Dorfkirche in Alt-Müggelheim,<br />

- Ensemble Dorfkern, Dorfkirche und zwei Wohnhäuser in Alt-Schmöckwitz,<br />

- Jagdhaus Schmöckwitz,<br />

- Gemeindezentrum Bohnsdorf,<br />

- Villa Schappach und Wohnhaus in Karolinenhof,

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