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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 862 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

7) Verlust von Teillebensräumen<br />

Auch durch die Abtrennung der Verbindung zum östlichen Selchower Flutgraben als potenzieller<br />

Teillebensraum des Fischotters durch die westliche Schienenanbindung, ist nicht als Beeinträchtigung<br />

zu sehen. Diese Verbindung ist aufgrund naturferner Ausprägung und häufigen Trockenfallens<br />

bereits aktuell nahezu undurchlässig für den Fischotter.<br />

15.2.3.1.5 Auswirkungen im Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Im Rahmen einer Verträglichkeitsprüfung gemäß § 26d BbgNatSchG sind auch die Auswirkungen eines<br />

Vorhabens durch Summationswirkungen in Verbindung mit anderen hinreichend konkretisierten Vorhaben<br />

in die Bewertung möglicher Beeinträchtigungen einzubeziehen. In diesem Zusammenhang sind für<br />

das Gebiet Auswirkungen anderer Vorhaben durch Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung und<br />

Grundwasserabsenkungen zu berücksichtigen.<br />

Die Träger des Vorhabens haben nachvollziehbar dargelegt, dass im Zusammenwirken mit der Planung<br />

zur B 96n (Ortsumgehung Glasow) und die vom Wasser- und Bodenverband beantragte Grundräumung<br />

Glasowbach keine Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des Gebiets durch Summationswirkungen<br />

mit den genannten Projekten zu erwarten sind. Insbesondere auch deshalb, weil durch<br />

die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase (vgl. Abschnitt C.II.15.1.5<br />

„Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen“, ab Seite 803) und die Niedrigwasseraufhöhung während<br />

des Betriebs ein mögliches Absinken der Grundwasserstände durch die Grundräumung kompensiert<br />

werden.<br />

Ein mögliches Zusammenwirken mit dem Projekt Dresdner Bahn ist von den Trägern des Vorhabens<br />

ebenfalls geprüft worden (vgl. oben Abschnitt C.II.15.2.2.2.1 „Zusammenwirken mit anderen Plänen und<br />

Projekten/Berücksichtigung der Vorbelastung“, ab Seite 848). Aufgrund des Hinweises einer Fachbehörde<br />

zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung März 2004 haben die Träger des Vorhabens ergänzt, dass<br />

sich auch in der Zusammenschau mit diesem Vorhaben keine negativen Auswirkungen ergeben.<br />

15.2.3.1.6 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Die Träger des Vorhabens haben aus Sicht der Planfeststellungsbehörde plausibel und nachvollziehbar<br />

dargestellt, dass die nicht vollständig auszuschließenden Auswirkungen der Grundwasserabsenkung<br />

durch die Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen sicher verhindert werden können.<br />

Die Maßnahmen sind in den Nebenbestimmungen dieses Kapitels und des Kapitels Wasserwirtschaft<br />

verbindlich festgelegt worden. Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde ist die Funktionalität der<br />

Vermeidungsmaßnahmen gesichert.<br />

Hinsichtlich des ursprünglich eingereichten LBP und der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Glasowbachniederung<br />

hatten Fachbehörden gerügt, dass die Funktionalität der Vermeidungsmaßnahmen nicht<br />

sichergestellt sei. Insbesondere müsse gesichert werden, dass die Vermeidungsmaßnahmen nicht erst<br />

nach Eintritt von Beeinträchtigungen im Gebiet wirksam werden. Diese berechtigten Forderungen wurde<br />

Rechnung getragen.<br />

1) Verpflichtung zur Beobachtung der Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen<br />

Die Träger des Vorhabens sind durch das Grundwasser- und Biotopmonitoring zur ständigen Beobachtung<br />

der Auswirkungen der Grundwasserabsenkung und zur ständigen Anpassung der Monito-

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