03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 202 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

III Zusagen der Träger des Vorhabens<br />

Die Träger des Vorhabens haben zugesagt:<br />

1 Verringerung vorhabensbedingter Beeinträchtigungen während der Bauphase<br />

Die Träger des Vorhabens bemühen sich, Materialtransporte über die Schiene ab zuwickeln. <strong>Der</strong> Massengütertransport<br />

während der Bauphase wird soweit wie möglich über die vorhandenen bzw. geplanten<br />

Gleisanlagen abgewickelt. Für die verbleibenden Materialtransporte wird weitgehend die BAB 113n<br />

genutzt.<br />

Für den Verkehrsbau finden die großen Massentransporte überwiegend nur innerhalb des Baufeldes<br />

statt. Für erforderliche Dammschüttungen wird vorwiegend Aushubmaterial aus anderen Baustellenbereichen<br />

des Flughafens (z. B. der Teilbaumaßnahmen zur Verkehrsanbindung, Bahn in Troglage bzw.<br />

Untergeschosse der Gebäude) verwendet. Für die Straßenbauarbeiten ist die Errichtung eines bauzeitlichen<br />

Mischwerkes im Baustellenbereich vorgesehen, so dass die Mischguttransporte innerhalb des<br />

Baufeldes stattfinden.<br />

Die Träger des Vorhabens streben an, während der Bauzeit einen weitgehend störungsfreien Verkehr<br />

zu gewährleisten. Beeinträchtigungen des Anliegerverkehrs werden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit<br />

auf ein Mindestmaß reduziert. In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde werden verkehrsregelnde<br />

und -sichernde Maßnahmen durchgeführt, um die Verkehrsbeziehungen und die Verkehrssicherheit<br />

aufrecht zu erhalten.<br />

Die durch die Realisierung des Vorhabens verursachten Schäden an den Straßen werden auf Kosten<br />

der Träger des Vorhabens unverzüglich nach Abschluss der Massentransporte behoben und die Straßen<br />

wieder in den zuvor vorhandenen Zustand versetzt.<br />

Bei der Bauausführung wird darauf geachtet, dass die Anwohner durch die Bauarbeiten und den Baustellenverkehr<br />

so wenig wie möglich belästigt werden. Das wird u. a. durch die Wahl geeigneter Baustellenzufahrten<br />

sowie in unmittelbarer Nähe zur Bebauung durch die Vorgabe erschütterungsarmer Bauverfahren<br />

realisiert. Im Rahmen der Ausführungsplanung und der Bauausführung werden die einschlägigen<br />

Vorschriften verbindlich vorgegeben, ggf. werden entsprechende Messungen vorgesehen.<br />

Für die infrage kommenden Stellen (Immissionsorte mit voraussichtlicher Überschreitung der zumutbaren<br />

Belastung infolge von Bauarbeiten) werden die Träger des Vorhabens die Ausschreibungsunterlagen<br />

zu den entsprechenden Teilbaumaßnahmen mit den erforderlichen Auflagen konditionieren bzw.<br />

von den Bauunternehmern den Nachweis der Einhaltung der Zumutbarkeitsgrenzen verlangen. Behördliche<br />

Auflagen finden Eingang in die den Ausschreibungsunterlagen beizufügenden „Besonderen Vertragsbedingungen“.<br />

2 Altlasten<br />

<strong>Der</strong> unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Dahme Spreewald wird elektronischer Zugang zum<br />

Monitoring-System gewährt.<br />

Den Forderungen der unteren Bodenschutzbehörde bezüglich einer Änderung der Lagedarstellung der<br />

ALVF A16, N5, N5a, E8, ISAL-Nr. 329610381, ISAL-Nr. 329610662 auf Kartendarstellungen entspre-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!