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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 500 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die geäußerten Befürchtungen, in den Ortschaften Groß Kienitz und Rotberg könnten durch den Flughafenausbau<br />

die straßenverkehrlichen Beeinträchtigungen erheblich ansteigen, sind unbegründet.<br />

Unabhängig von vorstehender Entscheidung wird angemerkt, dass das Land Brandenburg als Straßenbaulastträger<br />

der L 402 gemäß § 9 Abs. 1 BbgStrG verpflichtet ist, die L 402 in einem den regelmäßigen<br />

Verkehrsbedürfnissen einer Landesstraße genügenden Zustand zu unterhalten und ggf. zu erweitern,<br />

umzugestalten oder sonst zu verbessern.<br />

Sollten die Ortsdurchfahrten Groß Kienitz und Rotberg nicht den Verkehrsbelastungen einer Landesstraße<br />

gewachsen sein – wovon zur Zeit nicht ausgegangen werden kann –, könnte sich die jeweilige<br />

Gemeinde mit ihrem Anliegen außerhalb des hiermit abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens an<br />

den Straßenbaulastträger der L 402 wenden.<br />

8.9 Auswirkungen auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz<br />

8.9.1 Zerschneidung des vorhandenen Straßennetzes<br />

Einzelne Einwender rügen, dass durch den Ausbau des Flughafens Straßenverbindungen im Süden<br />

von Waßmannsdorf ,insbesondere die L 75, zerschnitten werden.<br />

Besondere Nachteile entstünden auch für die Ortslage Rotberg, weil Straßenverbindungen von und<br />

nach Rotberg unterbrochen werden.<br />

Für alle durch das Bauvorhaben wegfallenden bzw. unterbrochenen Wege solle funktionaler Ersatz<br />

geschaffen werden.<br />

Zudem wird die Erstattung in zeitlicher und finanzieller Hinsicht erhöhter Wegeaufwendungen gefordert<br />

für Kinder, welche wegen des vorhabensbedingten Lärms an weniger lärmbetroffene Schulen und Kindertagesstätten<br />

wechseln bzw. wegen eines Baustopps am Wohnort solche besuchen müssen. Arbeitnehmer,<br />

die durch unterbrochene Wegebeziehungen mit erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwendungen<br />

rechnen, fordern ebenfalls Entschädigungen.<br />

Das Straßen- und Wegenetz innerhalb der Gemarkung Selchow werde durch den geplanten Flughafenausbau<br />

einschließlich der geplanten Verkehrsanbindungen zerschnitten. Dies gelte insbesondere für die<br />

L 75. Für die Gemeinde Selchow sei künftig die Durchfahrt nach Tollkrug, Rotberg und Königs Wusterhausen<br />

nicht mehr möglich. Dies ergebe Umwege von zehn Kilometern für eine Strecke und werde,<br />

insbesondere im Hinblick auf die derzeit in Königs Wusterhausen erfolgende ärztliche Versorgung, einschließlich<br />

der Versorgung durch die Erste Hilfe und der Krankenhausbehandlung, als nicht zumutbar<br />

angesehen. Aus Sicht der Einwender blieben die Planunterlagen jede Erklärung schuldig, wie eine angemessene<br />

ärztliche Versorgung und die Sicherstellung der Ersten Hilfe künftig erfolgen könnten.<br />

Durch den Wegfall der L 75 in Richtung Mittenwalde verlängere sich der Fahrweg zum Krankenhaus<br />

nach Königs Wusterhausen, zum Arbeitsplatz, zu Ämtern und Behörden und auch zur Selbstversorgung<br />

der Bürger erheblich. Zum Beispiel verlängere sich der Arbeitsweg eines Einwenders täglich um ca.<br />

7 km, d. h. jährlich um 1.540 km. Für diesen Mehraufwand an Zeit und Kosten forderten die Einwender<br />

eine finanzielle Entschädigung.

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