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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 419 von 1171<br />

rollbahnen für die nördliche Start- und Landebahn H3, I4, I5, K3, L4 und L5, den Zu- und Abrollbahnen<br />

für die südliche Start- und Landebahn M4, M5, N4 und N5 sowie den Verbindungsrollbahnen T, U, Z<br />

und H1 bis H4 zusammen.<br />

Die Hauptrollbahnen erstrecken sich parallel zu den Start- und Landebahnen über deren gesamte Länge.<br />

<strong>Der</strong> Abstand der Hauptrollbahnen untereinander bzw. zu anderen Rollbahnen sowie zu den Start-<br />

und Landebahnen wird insbesondere durch die Anforderungen des Anhangs 14 zum Abkommen über<br />

die ICAO bestimmt. Wird als Bemessungsgrundlage der Code-Buchstabe F des ICAO-<br />

Flugplatzreferenzcodes herangezogen, der auch die Abmaße sehr großer und schwerer Flugzeuge wie<br />

die des in der Entwicklung befindlichen Airbus A380 berücksichtigt, ergibt sich ein Mindestabstand von<br />

190 m. Zu berücksichtigen sind weiterhin die für den sicheren Betrieb des Instrumentenlandesystems<br />

notwendigen Schutzzonen und betriebliche Aspekte wie kreuzender Rollverkehr, so dass sich ein Achsabstand<br />

zwischen den Start- und Landebahnen und den Hauptrollbahnen von 245 m ergibt. Für den<br />

Achsabstand von parallelen Rollbahnen ist ein Mindestabstand von 97,5 m notwendig. <strong>Der</strong> Abstand<br />

zwischen den Rollbahnen ist so dimensioniert, dass größere Flugzeuge einander passieren können. Die<br />

Einrichtung paralleler Rollbahnen zu den Start- und Landebahnen erhöht die Flexibilität im Abflugbereich,<br />

da auf die Startfreigabe wartende Flugzeuge, falls erforderlich, passiert werden können.<br />

Für die Rollbahnen ist bei Nutzung durch Luftfahrzeuge entsprechend Code-Buchstabe F eine Mindestbreite<br />

von 25 m erforderlich. Die Träger des Vorhabens beabsichtigen die Rollbahnen in einer Breite<br />

von 30 m zu realisieren. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist die Vergrößerung der Breite<br />

im Hinblick auf den damit verbundenen Sicherheitszuwachs zu begrüßen, da bei großen Flugzeugen<br />

wie dem Airbus A380 eine exakte Ausrichtung des Flugzeugs auf die Rollbahnmittellinie durch das relativ<br />

hoch gelegene Cockpit unter Umständen erschwert wird. Darüber hinaus muss die Gesamtbreite der<br />

Rollbahnen, einschließlich der mit geringerer Tragfähigkeit befestigten Rollbahnschultern, für Luftfahrzeuge<br />

entsprechend Code-Buchstabe F mindestens 60 m betragen, so dass die von den Trägern des<br />

Vorhabens vorgesehene Rollbahnbreite von 30 m nicht zu zusätzlicher Versiegelung führt.<br />

Die Schnellabrollbahnen werden unter einem Winkel von 30 Grad an die jeweilige Start- und Landebahn<br />

angeschlossen. Anzahl und Lage der Schnellabrollbahnen wird insbesondere durch die Anzahl und die<br />

Art der während der Spitzenstunde startenden und landenden Flugzeuge bestimmt. Jede der beiden<br />

Start- und Landebahnen verfügt über insgesamt sechs Schnellabrollbahnen, die den landenden Verkehr<br />

in Richtung auf die zwischen den Bahnen gelegenen Abfertigungseinrichtungen ableiten. Von den insgesamt<br />

sechs Schnellabrollbahnen sind jeder der beiden Betriebsrichtungen jeweils drei Schnellabrollbahnen<br />

zugeordnet. Eine von den Trägern des Vorhabens durchgeführte Verkehrsflusssimulation für<br />

den ausgebauten Flughafen hat gezeigt, dass ein derartiges System notwendig und ausreichend ist, um<br />

die Belegungszeiten der Start- und Landebahnen so gering zu halten, dass die für die Spitzenstunde<br />

prognostizierte Zahl von ca. 83 Flugbewegungen abgewickelt werden kann.<br />

Auf dem Vorfeld wird parallel zu den Passagierabfertigungsanlagen ebenfalls ein System aus zwei parallelen<br />

Rollbahnen eingerichtet. <strong>Der</strong> Abstand zwischen den Rollbahnen ist auch hier so dimensioniert,<br />

dass größere Flugzeuge entsprechend ICAO-Code-Buchstabe F einander passieren können. Die Einrichtung<br />

paralleler Rollbahnen ist notwendig, um im Vorfeldbereich ankommenden und abfliegenden<br />

Flugzeugen gleichzeitige Rollvorgänge zu ermöglichen.<br />

7.1.4.4 Vorfelder<br />

Die Dimensionierung der Vorfelder ist aus der Verkehrsprognose abgeleitet. Die Vorfelder sind so gestaltet<br />

worden, dass die Anzahl der in einer Spitzenstunde landenden Flugzeuge bei dem für das Verkehrsszenario<br />

20XX (beantragter Endausbau) prognostizierten Flugzeugmix auf den zur Verfügung

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