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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 366 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

4.4 Zusammenfassende Bewertung<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist zu der Auffassung gelangt, das der von den Antragstellern vorgelegten<br />

Verkehrsprognose M 1 plausible Annahmen zugrunde liegen und sie dem Stand der Wissenschaft entspricht.<br />

Die Kritik an der vorgelegten Verkehrsprognose bestand insbesondere darin, dass für den Ausbau des<br />

Flughafens Berlin-Schönefeld kein Bedarf bestehe, solange die Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-<br />

Tempelhof nicht geschlossen seien. Es wurde eine verbindliche Regelung in der abschließenden Entscheidung<br />

über den Antrag auf Planfeststellung gefordert, welche die Schließung der Flughäfen Berlin-<br />

Tegel und Berlin-Tempelhof mit der Inbetriebnahme der erweiterten Anlagen des Flughafens Berlin-<br />

Schönefeld verknüpft. Zum Themenkomplex Schließung der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-<br />

Tempelhof wird auf C.II.2.2.7 „Anträge auf Schließung der Verkehrflughäfen Berlin-Tegel und Berlin-<br />

Tempelhof“, ab Seite 334, im Abschnitt „Planrechtfertigung“ verwiesen. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

ist damit gewährleistet, dass die Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof mit Inbetriebnahme<br />

des ausgebauten Flughafens Berlin-Schönefeld geschlossen werden. Die Verkehrsprognose<br />

M 1 geht somit richtigerweise davon aus, dass der Bedarf für den Ausbau des Flughafens Berlin-<br />

Schönefeld auf der Voraussetzung der Schließung der vorhandenen Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-<br />

Tempelhof sowie der weiteren Zunahme des Luftverkehrsaufkommens beruht.<br />

Darüber hinaus wurde erhebliche Kritik an der vorgelegten Verkehrsprognose geäußert, die eine Bandbreite<br />

von Überschätzung bis Unterschätzung umfasst.<br />

Das Luftverkehrsaufkommen in Berlin werde überschätzt, weil z. B. vorhandene Kapazitäten anderer<br />

Flughäfen wie Leipzig/Halle oder Stendal, die Entwicklung der Eisenbahntechnik oder von Kommunikationstechnologien<br />

nicht berücksichtigt worden seien. <strong>Der</strong> Anteil am Nachtflugbetrieb sei zu hoch eingeschätzt,<br />

die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und der Bevölkerungsrückgang seien nicht eingestellt<br />

worden.<br />

Von anderer Seite wurde bemängelt, dass die vorgelegte Verkehrsprognose von zu niedrigen Zuwachsraten<br />

ausgehe, da das Passagieraufkommen nach den neuesten Prognosen erheblich ansteige. Es<br />

wurde vorgetragen, dass die Verkehrsprognose veraltet und unrealistisch sei. Die Funktion des Flughafens<br />

als Luftdrehkreuz, die Wirtschaftlichkeit und die Effekte für die Region Berlin/Brandenburg werden<br />

bestritten.<br />

Daher wurde die Erstellung einer neuen und unabhängigen Verkehrsprognose gefordert.<br />

Wie die obigen Ausführungen zu Entwicklung des Luftverkehrs zeigen, gibt es nach Auffassung der<br />

Planfeststellungsbehörde keine Anhaltspunkte für Zweifel an der fachlichen Qualität der Verkehrsprognose.<br />

Die Prognose wurde in nachvollziehbaren Schritten aufgebaut und stellt die Ergebnisse einleuchtend<br />

dar. Auf eine weitere Verkehrsprognose kann aus Sicht der Planfeststellungsbehörde verzichtet<br />

werden. Wie die Ergebnisse der gutachterlichen Stellungnahme „Plausibilitätsprüfung vorhandener<br />

Prognosen für die Entwicklung der Luftverkehrskapazitäten in Berlin-Brandenburg“ der Intraplan Consult<br />

GmbH vom Juni 2002 zeigen, wären aus einer weiteren Verkehrsprognose zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

keine neuen entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu erwarten.

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