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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 653 von 1171<br />

Die Auflage stellt sicher, dass insbesondere Wohnhäuser und deren Bewohner nicht unzumutbaren<br />

Lärmbelastungen ausgesetzt werden. Die genannten Grenzwerte für den Dauerschallpegel bei Probeläufen<br />

wurden mit einer Verminderung um 3 dB(A) gegenüber den Werten des Tagschutzgebiets mit<br />

einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) und des Nachtschutzgebiets mit einem Dauerschallpegel von 50<br />

dB(A) so gewählt, dass bei einer Gesamtlärmbetrachtung von Probelaufgeräuschen und Geräuschen<br />

der an- und abfliegenden Flugzeuge die Belastungsobergrenzen eingehalten werden. Maßgeblich für<br />

die Lärmbeurteilung ist der Zeitraum der Einwirkung der Probelaufgeräusche.<br />

Die zur Planfeststellung beantragten Unterlagen weisen keinen festgelegten Standort für die Durchführung<br />

von Triebwerksprobeläufen aus. In der gutachtlichen Bewertung des Einflusses bodenbezogener<br />

Operationen von Flugzeugen auf die Gesamtlärmbelastung (Gutachten M 5) wurde jedoch ein Standort<br />

nahe der Südbahn zu Grunde gelegt, der unter betrieblichen und Lärmgesichtspunkten als die günstigste<br />

Variante ermittelt wurde. Wie die vorhergehende Ermittlung der Auswirkungen von Triebwerksprobeläufen<br />

ergab, werden in einem Umkreis von 4 km um den angenommenen Standort die durch Triebwerksprobeläufe<br />

gegenüber den Beiträgen des Flugverkehrs vorhandenen Werte zwischen 0,1 dB(A)<br />

und 0,5 dB(A), und damit durchweg unter 1 dB(A), erhöht. Eine Ausnahme ist allenfalls der Ort Rotberg,<br />

der mit einer Erhöhung um Leq(3,Tag) um 1,6 dB(A) auf 56,8 dB(A) Gesamtlärm betroffen ist.<br />

10.1.8.2.5 Einsatz von Schubumkehr<br />

Die Auflage Nr. 6 stellt sicher, dass die Schubumkehr mit hoher Triebwerksleistung und entsprechend<br />

hoher Geräuschemission beim Landen nur zum Einsatz kommt, wenn es aus Gründen der Flugsicherheit<br />

zur Erhöhung der Bremswirkung notwendig ist. Durch den Einsatz von Schubumkehr kann der<br />

Flugzeugführer in Notfällen das Flugzeug schneller und sicherer abbremsen und so möglicherweise ein<br />

Überschießen über das Ende der Landebahn verhindern. Auch durch diese Auflage werden für den<br />

Regelfall unnötige Geräuschimmissionen zum Schutz der Flughafenanwohner verhindert.<br />

10.1.8.2.6 Zwischenabwägung<br />

Die lärmoptimierte Lage und Konfiguration der neuen Start- und Landebahn, die aktiven Schallschutzmaßnahmen,<br />

die aus den betrieblichen Regelungen zum Nachtflug, den zeitlichen Beschränkung der<br />

Ausbildungs- und Übungsflüge, der Begrenzung von Triebwerksprobeläufen sowie des Verbots des<br />

Einsatzes von Umkehrschub bestehen, bewirken eine erhebliche Vermeidung und Reduzierung möglicher<br />

Lärmbelastungen der betroffenen Flughafenanwohner.<br />

Eine weitergehende Minimierung der Lärmbelastung durch aktive Schutzmaßnahmen, d. h. flugbetriebliche<br />

Regelungen, wird nach Prüfung aller Umstände im Hinblick auf den Zweck und die Leistungsfähigkeit<br />

des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld nicht angeordnet.<br />

10.1.8.3 Passive Schallschutzmaßnahmen<br />

Trotz der von der Planfeststellungsbehörde festgesetzten Auflagen zum aktiven Schallschutz ist vielfach<br />

mit der Überschreitung der von der Planfeststellungsbehörde festgelegten Lärmgrenzen in der Umgebung<br />

des Flughafens zu rechnen. Aus diesem Grund ist es notwendig, zum Schutz der Flughafenanwohner<br />

passive Schallschutzmaßnahmen anzuordnen.<br />

Zu den passiven Schallschutzmaßnahmen gehören Schallschutzeinrichtungen, die für die einzelnen<br />

Gebäude sicherstellen, dass im Rauminnern mindestens die von der Planfeststellungsbehörde auf der<br />

Grundlage der ermittelten Lärmwirkungen definierten fachplanerischen Grenzen für die Schutzziele

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