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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 191 von 1171<br />

Spätere Fortentwicklungen des durch die Planfeststellungsbehörde genehmigten altlastenbezogenen<br />

Monitoringkonzepts bedürfen der Zustimmung der unteren Bodenschutzbehörde, sowie der Genehmigung<br />

der Planfeststellungsbehörde.<br />

Bei Vorliegen neuer Untersuchungsergebnisse sind die auf Modellrechnungen beruhenden Grundwassermessstellen<br />

im altlastenbezogenen Grundwassermonitoringkonzept in Zusammenarbeit mit den für<br />

die Altlastenuntersuchungen beauftragten Ingenieurbüros zu präzisieren und durch die untere Bodenschutzbehörde<br />

bestätigen zu lassen.<br />

Im Rahmen der Bauausführungsplanung haben die Träger des Vorhabens die Gefahr, dass in den<br />

Bauabschnitten G6 und G7 kontaminiertes Wasser in die Förderbrunnen gelangen könnte, zu berücksichtigen<br />

und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden Maßnahmen festzulegen, wie das geförderte<br />

Wasser bei Überschreitung von Grenzwerten weiterbehandelt werden muss. Es ist außerdem im<br />

Rahmen der Bauausführung ein Havariekonzept zu entwickeln und mit den Behörden abzustimmen.<br />

Das Konzept ist der Planfeststellungsbehörde bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Grundwasserabsenkung<br />

zur Genehmigung vorzulegen.<br />

16 Versorgungsleitungen<br />

16.1 Genehmigung der Abwasserkanäle zur Kläranlage Waßmannsdorf<br />

Für den Bau und Betrieb einer Druckleitung DN 900 für verschmutztes Regenwasser und einer Druckleitung<br />

DN 500 für Schmutzwasser vom Flughafen Berlin-Schönefeld zur Kläranlage Waßmannsdorf<br />

wird die wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 18 b WHG und § 71 Abs. 1 BbgWG erteilt.<br />

Die Genehmigung ergeht mit folgenden Nebenbestimmungen:<br />

1) Mit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft sind Vereinbarungen über die Abwasserableitung<br />

aus dem bisherigen Flughafen zu treffen. Es ist festzulegen, welche der vorhandenen Anlagen<br />

erhalten bleiben und wo die Übernahme sowie Übergabe der Abwasserableitung (Einbindungspunkte)<br />

erfolgt. Ein Nachweis hierüber, ist der Planfeststellungsbehörde rechtzeitig vor Betriebsbeginn<br />

vorzulegen.<br />

2) Die erforderlichen Druckstufen sind entsprechend der tatsächlichen Sohlhöhen (Abgabepunkt Flughafen<br />

und Einlaufkoordinate am Klärwerk) in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde und der<br />

Kläranlage Waßmannsdorf einzurichten.<br />

3) Im Rahmen der Ausführungsplanung sind mit der zuständigen Fachbehörde Abstimmungen zu<br />

treffen, wie die Sicherung bei Ausfall der Pumpwerke bzw. Bruch der Druckleitungen zu gewährleisten<br />

ist.<br />

4) Alle angegebenen Höhen der o. g. Planungen sind den Höhen der Flugbetriebsflächen anzupassen.<br />

5) Bei der Auswahl des Rohrmaterials (DL DN 900 für Niederschlagswasser) ist neben dem Auftreten<br />

möglicher Druckstöße auch die Beständigkeit gegen Formiate, Acetate und Glykole zu beachten.

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