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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 692 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Eine hohe Gesamtbelastung durch Flugbetrieb und Straßenverkehr ist an den hier betrachteten<br />

Grundstücken zu erwarten. Bereits die Geräuschimmissionen des Flugbetriebs erreichen hier mit Dauerschallpegeln<br />

zwischen 61 dB(A) und 69 dB(A) sehr hohe Werte. Hinzu kommen die Geräuschimmissionen<br />

des Straßenverkehrs, die an einzelnen Grundstücken die gleiche Größenordnung wie die Geräuschimmissionen<br />

des Flugbetriebs erreichen. Eine weitere Betrachtung dieser Grundstücke ist hinsichtlich<br />

der Beurteilung der Gesamtlärmbelastung erforderlich, da der Straßenlärm weniger als 10<br />

dB(A) unter den Werten des Fluglärms liegt und damit eine Belastungssteigerung darstellt.<br />

10.5.4 Gesamtlärmbelastung und Schutzanordnungen<br />

Eine hohe Gesamtbelastung durch Flugbetrieb, Schienenverkehr und Straßenverkehr ist insbesondere<br />

im Ort Kienberg zu verzeichnen. Bereits die Geräuschimmissionen des Flugbetriebs erreichen hier mit<br />

Dauerschallpegeln zwischen 65 dB(A) und 70 dB(A) sehr hohe Werte. Hinzu kommen die Geräuschimmissionen<br />

des Schienenverkehrs und des Straßenverkehrs, die in Teilen des Ortes die gleiche Größenordnung<br />

wie die Geräuschimmissionen des Flugbetriebs erreichen.<br />

Die höchste Gesamtbelastung durch Flugbetrieb, Schienenverkehr und Straßenverkehr weisen die<br />

Grundstücke Berliner Chaussee 13, Ebereschenweg 30 sowie Am Busch 1 bis 4 auf.<br />

Am Tag beträgt der am Grundstück Berliner Chaussee 13 durch den Flugbetrieb verursachte energieäquivalente<br />

Dauerschallpegel Leq(3,Tag) 69 dB(A), der durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs<br />

verursachte Beurteilungspegel entsprechend der 16. BImschV erreicht Werte von bis zu 59 dB(A)<br />

und der durch die Geräuschimmissionen der Straßenanbindung hervorgerufene Beurteilungspegel erreicht<br />

bis zu 60 dB(A). In der Nacht werden durch den Flugbetrieb Dauerschallpegel Leq(3,Nacht) von 62<br />

dB(A), durch den Schienenverkehr Beurteilungspegel von bis zu 58 dB(A) und durch die Straßenanbindung<br />

Beurteilungspegel von bis zu 53 dB(A) verursacht.<br />

Am Grundstück Ebereschenweg 30 wird am Tag durch den Flugbetrieb ein Dauerschallpegel Leq(3,Tag)<br />

von 69 dB(A), durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs ein Beurteilungspegel von bis zu<br />

64 dB(A) und durch die Geräuschimmissionen der Straßenanbindung ein Beurteilungspegel von bis zu<br />

60 dB(A) verursacht. In der Nacht wird durch den Flugbetrieb ein Leq(3,Nacht) von 62 dB(A), durch den<br />

Schienenverkehr ein Beurteilungspegel von bis zu 63 dB(A) und durch die Straßenanbindung ein Beurteilungspegel<br />

von bis zu 53 dB(A) verursacht.<br />

Am Grundstück Am Busch 1 werden am Tag durch den Flugbetrieb Dauerschallpegel Leq(3,Tag) 70 dB(A),<br />

durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs Beurteilungspegel von bis zu 64 dB(A) und<br />

durch die Geräuschimmissionen der Straßenanbindung Beurteilungspegel von bis zu 59 dB(A) verursacht.<br />

In der Nacht werden durch den Flugbetrieb Dauerschallpegel Leq(3,Nacht) 63 dB(A), durch den<br />

Schienenverkehr Beurteilungspegel von bis zu 63 dB(A) und durch die Straßenanbindung Beurteilungspegel<br />

von bis zu 52 dB(A) verursacht.<br />

Am Grundstück Am Busch 2 werden am Tag durch den Flugbetrieb Dauerschallpegel Leq(3,Tag) 70 dB(A),<br />

durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs Beurteilungspegel von bis zu 63 dB(A) und<br />

durch die Geräuschimmissionen der Straßenanbindung Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) verursacht.<br />

In der Nacht werden durch den Flugbetrieb Dauerschallpegel Leq(3,Nacht) 63 dB(A), durch den<br />

Schienenverkehr Beurteilungspegel von bis zu 62 dB(A) und durch die Straßenanbindung Beurteilungspegel<br />

von bis zu 50 dB(A) verursacht.

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