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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 928 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

stalt möglich, dass sich durch steigende Bevölkerungsdichte in den umliegenden Gemeinden, sowie<br />

eine steigende Anzahl von Berufstätigen, die in das betroffene Gebiet pendeln, für bestimmte Sparten<br />

der Landwirtschaft - wie z. B. den Direktverkauf von Agrarprodukten und Reiterhöfe - verbesserte Absatzmärkte<br />

ergeben. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich das betroffene Gebiet in unmittelbarer<br />

Nähe zum Ballungsraum Berlin befindet und dass aufgrund dieses Umstandes unabhängig vom Ausbau<br />

des Flughafens üblicherweise mit einem Zurückdrängen des ländlichen Raumes zugunsten einer Ausdehnung<br />

urbaner Nutzungen zu rechnen ist.<br />

Wie sich aus dem Gutachten „Landwirtschaft als öffentlicher Belang“ ergibt, ist nicht auszuschließen,<br />

dass der Flächenentzug aus der landwirtschaftlichen Nutzung im Zusammenhang mit dem Ausbau des<br />

Flughafens Berlin-Schönefeld den Boden- und Pachtmarkt im nördlichen Bereich der Landkreise Teltow-Fläming<br />

und Dahme-Spreewald beeinflusst. Das Interesse der Landwirtschaft daran, stabile bzw.<br />

niedrige Pachtpreise zu halten, muss hinter dem Interesse am Ausbau des Flughafens Berlin-<br />

Schönefeld als für die Region wichtigen Infrastrukturprojekt, das auch wirtschaftliche Impulse für die<br />

Region gibt, zurücktreten. Das Vertrauen auf stabile Pachtpreise wird im Übrigen rechtlich nicht geschützt,<br />

da es sich lediglich um das Fortbestehen einer Chance handelt.<br />

Über die unmittelbare Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche hinaus ist die Landwirtschaft<br />

insgesamt durch die Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere auf das Klima, die Schadstoffbelastung<br />

von Luft, Boden und Pflanzen, sowie den Wasserhaushalt auch nicht mittelbar so nachhaltig betroffen,<br />

dass dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung ihrer Produktionsbedingungen oder gar ein<br />

struktureller Wandel hervorgerufen würde.<br />

Die Vorgaben der Landesplanung und Raumordnung in Bezug auf die Landwirtschaft werden durch das<br />

Vorhaben nicht verletzt.<br />

Zwar stellt § 2 Abs. 2 Nr. 10 ROG als Grundsatz der Raumordnung auf, dass die räumlichen Voraussetzungen<br />

dafür zu schaffen oder zu sichern sind, dass sich die Landwirtschaft als bäuerlich strukturierter,<br />

leistungsfähiger Wirtschaftszweig dem Wettbewerb entsprechend entwickeln kann. Landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen sind in ausreichendem Umfang zu erhalten.<br />

Das LEPro legt Grundsätze und Ziele der Raumordnung, die für die Gesamtentwicklung der Länder<br />

Berlin und Brandenburg von Bedeutung sind, fest. Die Landesentwicklungspläne legen auf der Grundlage<br />

des LEPro weitere Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest.<br />

§ 6 Abs. 3 LEPro sieht vor, dass dem großräumigen Verlust an land- und forstwirtschaftlich genutzten<br />

Böden im Brandenburger Teil des engeren Verflechtungsraumes Einhalt zu gebieten ist und § 13<br />

LEPro, dass ländliche Räume Wirtschaftsraum für Land- und Forstwirtschaft seien, die auch in ihrer<br />

wirtschaftlichen Funktion zu erhalten sind. In § 21 LEPro wird festgelegt, dass Land- und Forstwirtschaft<br />

für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit ländlicher Räume unverzichtbar seien, dass leistungs- und<br />

wettbewerbsfähige Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zu fördern seien und für eine Land- und<br />

forstwirtschaftliche Nutzung geeignete Flächen zu sichern sind.<br />

Andererseits sieht § 19 Abs. 11 LEPro vor, dass der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg zu erwartende<br />

Bedarf an Luftverkehrskapazitäten durch rechtzeitige Bereitstellung vornehmlich innerhalb des bestehenden<br />

Flughafensystems gedeckt werden soll und dass eine enge räumliche Beziehung des Flughafens<br />

zum Aufkommensschwerpunkt Berlin mit kurzen Zugangswegen und unter Einbindung in das vorhandene<br />

Verkehrssystem angestrebt werden soll.

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