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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 819 von 1171<br />

chen genutzt werden. Geeignete Kompensationsmaßnahmen können auf solchen Flächen einen hohen<br />

„Wirkungsgrad" erreichen, da hierauf mit den Kompensationsmaßnahmen die Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes bedeutend erhöht werden kann. Die Kompensationsflächen in der Löptener Fenne und<br />

im Bereich der Rieselfelder des ursprünglichen LBP wurden aus diesem Grund von Trägern öffentlicher<br />

Belange abgelehnt. Die Träger des Vorhabens haben die betreffenden Maßnahmen durch die Planänderung<br />

Nr. 09 aus dem Kompensationskonzept gestrichen.<br />

In der ergänzten Fassung des LBP wurde erstmalig auch die Ausgangswertigkeit der Kompensationsflächen<br />

integriert. Den diesbezüglichen Forderungen von Trägern öffentlicher Belange zum ursprüngliche<br />

eingereichten LBP wurde damit gefolgt.<br />

15.1.7.2 Umfang des theoretisch möglichen Ausgleichs<br />

Als „überschaubarer Zeitrahmen“ für den Ausgleich ist üblicherweise ein Zeitraum von 25 Jahre anzunehmen.<br />

Bei einer entsprechenden Verfügbarkeit geeigneter Flächen wären demzufolge vor allem die<br />

Eingriffe in kurzfristig regenerierbare Biotope (z. B. Äcker) grundsätzlich ausgleichbar. Dies betrifft eine<br />

Fläche von insgesamt ca. 505 ha. Bezüglich des Schutzgutes Boden sind die gesamten 481 ha theoretisch<br />

ausgleichbar.<br />

Eingriffe in nur langfristig regenerierbare Biotope sind von vornherein nicht ausgleichbar. Das Kompensationserfordernis<br />

für Einzelbäume kann aufgrund der langen Entwicklungszeit ebenfalls nur durch Ersatz<br />

geleistet werden. Auch die Kompensation von weiträumig erlebbaren Beeinträchtigungen des<br />

Schutzgutes Landschaft und die Kompensation von Eingriffen in Vogellebensräume ist nur durch Ersatzmaßnahmen<br />

im weiteren Umfeld möglich.<br />

Bezüglich der durch die Grundwasserabsenkung nicht völlig auszuschließenden potenziellen Eingriffe<br />

sind ca. 47 ha Biotope, ca. 726 lfm Fließgewässer und ca. 29 ha Boden als grundsätzlich ausgleichbar<br />

anzusehen.<br />

15.1.7.3 Vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die ergänzte Fassung des LBP stellt im Rahmen der Bilanz und Maßnahmenplanung dar, welche Eingriffe<br />

durch welche Maßnahmen ausgeglichen werden. Für die einzelnen Konflikte sind Ausgleich und<br />

Ersatz getrennt dargestellt. Insofern ist die Bilanz hinreichend nachvollzieh- und prüfbar. Die Planfeststellungsbehörde<br />

hat die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen geprüft und sich insbesondere durch<br />

Auswertung entsprechender weiterer Maßnahmenvorschläge davon überzeugt, dass das Ausgleichspotenzial<br />

voll ausgeschöpft wurde. Die Ausgleichsmaßnahmen werden in den entsprechenden Maßnahmeplänen<br />

und -blättern festgestellt.<br />

Ausgleichbar sind folgende Eingriffe (hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Bilanz und Maßnahmenplanung<br />

der ergänzten Fassung des LBP verwiesen):<br />

- <strong>Der</strong> Ausgleich für die Versiegelung von Boden ist in der Größenordnung von 34 ha durch Entsiegelung<br />

der Nordbahn möglich.<br />

- <strong>Der</strong> Ausgleich für Eingriffe in die übrigen Schutzgüter erfolgt durch Anlage von Gewässerrandstreifen,<br />

Hecken, Feldgehölzen, Wiesenstaudenfluren, Wiedervernässung, Anlage von Lesesteinhaufen<br />

und Sukzessionsflächen im räumlichen Umfeld des Flughafens in einer Größenordnung von ca. 163<br />

ha.

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