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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 443 von 1171<br />

Nach ICAO-Anhang 14 wird für große Flugzeuge, wie z. B. Boeing B 747-400, entsprechend Code-<br />

Buchstabe E eine Mindestbreite der Start- und Landebahn von 45 m gefordert zzgl. Schultern von 7,50<br />

m Breite. Die Schultern sollten derart befestigt sein, dass das Einsaugen von Gegenständen in die<br />

Triebwerke verhindert wird. Die Tragfähigkeit der Schultern sollte so ausgelegt sein, dass Luftfahrzeuge,<br />

die die Schultern bei möglichen seitlichen Ablagen von der Mittellinie während des Start- bzw. Landevorganges<br />

berollen, keinen Schaden nehmen.<br />

7.2.3 Neubau einer Start- und Landebahn<br />

Ein Hauptgegenstand des Planfeststellungsantrages ist der Bau einer neuen Start- und Landebahn in<br />

einem Achsabstand von 1.900 m zur bestehenden südlichen Start- und Landebahn bei einem Bahnversatz<br />

von 1.250 m in westlicher Richtung. Die neue südliche Start- und Landebahn weist eine Länge von<br />

4.000 m und eine Breite ohne Schultern von 60 m auf.<br />

Die Strahlschutzflächen an beiden Enden der Start- und Landebahn mit einer Länge von jeweils 60 m<br />

werden als Freifläche gemäß ICAO-Anhang 14 ausgewiesen und finden somit Berücksichtigung in der<br />

Bemessung der verfügbaren Startstrecke.<br />

Damit ergeben sich für die beiden Betriebsrichtungen die folgenden operativ nutzbaren Längen.<br />

Bezeichnung TORA TODA ASDA LDA<br />

07R 4.000 m 4.060 m 4.000 m 4.000 m<br />

25L 4.000 m 4.060 m 4.000 m 4.000 m<br />

Diese Strecken sind ausreichend, um eine Boeing B747-400 auch bei extrem ungünstigen Wetterbedingungen<br />

mit der maximalen Abflugmasse bzw. der maximalen Landemasse betreiben zu können.<br />

Darüber hinaus sind nach derzeitigem Kenntnisstand diese Strecken auch für Flugzeuge der neuen<br />

Generation, wie dem derzeit in der Entwicklung befindlichen Airbus A380, ausreichend bemessen, um<br />

mit maximaler Abflug- bzw. Landemasse operieren zu können.<br />

Nach ICAO-Anhang 14 wird für Flugzeuge entsprechend Code-Buchstabe F eine Mindestbreite der<br />

Start- und Landebahn von 60 m empfohlen. Die Schultern sollen auf jeder Seite eine Breite von 7,50 m<br />

aufweisen. In Hinblick auf den zukünftig zu erwartenden Einsatz dieser Flugzeuge am Verkehrsflughafen<br />

Berlin-Schönefeld wird die neue südliche Start- und Landebahn in einer Breite von 60 m befestigt.<br />

Die Start- und Landebahn weist damit ohne Schultern die gleich Breite auf, wie die bestehende Start-<br />

und Landebahn mit Schultern und erfüllt damit alle Anforderungen des ICAO-Anhangs 14 Code-<br />

Buchstabe E.<br />

Seitens der Träger des Vorhabens ist beabsichtigt, dass mit dem Beginn der Auslieferung von neuen<br />

großen und schweren Flugzeugen, für die der Flughafen den Anforderungen nach Code-Buchstabe F<br />

genügen muss, an die Luftverkehrsgesellschaften die neue südliche Start- und Landebahn um 7,50 m<br />

breite Schultern erweitert wird. Da nach den derzeitigen Planungen der neue Airbus A380 bereits im<br />

Jahr 2006 den Liniendienst aufnehmen wird, ist es aus Sicht der Planfeststellungsbehörde empfehlenswert,<br />

die Flugbetriebsflächen nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt mit Schultern nachzurüsten,<br />

sondern - nach Durchführung eines ggf. notwendigen Änderungsverfahrens - gleich für die Nutzung<br />

durch große und schwere Flugzeuge zu erstellen.

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