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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 630 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

der Finanzierung der in der Planfeststellung verfügten Schallschutzmaßnahmen durch den Flughafenunternehmer<br />

Rechnung getragen, wobei die Staffelung nach zeitlichen Gesichtspunkten bei nächtlichen<br />

Flügen wegen des größeren Aufwands beim Erreichen der Schutzziele und die Differenzierung nach<br />

lauten und leisen Flugzeugen unter Beachtung des Verursacherprinzips gerechtfertigt sind.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hält das Instrument Lärmdifferenzierung der Landeentgelt bei Nutzung<br />

einer fortgeschriebenen Bonus-Liste für geeignet, einen ausreichenden Anreiz für Fluggesellschaften zu<br />

schaffen, ihre Flugzeugflotten zukünftig zu modernisieren und damit die Lärmbelastungen zu senken.<br />

10.1.8.1.3 Bodenstromaggregate<br />

Entsprechend den Erläuterungen zum Planfeststellungsantrag ist eine 400 Hz-stationäre Bodenstromversorgung<br />

mit einer Wechselspannung von 400 Hz für alle Positionen an den Fluggastbrücken (push<br />

back position) vorgesehen, bei den Durchrollpositionen werden mobile Bodenstrom-Einheiten eingeplant.<br />

Eine bodenseitige stationäre Stromversorgung der Flugzeuge während der Abfertigungsvorgänge<br />

aus dem flughafeneigenen Stromnetz lässt die Hilfsturbinenläufe der Flugzeuge (APU) zur Stromversorgung<br />

zu einem großen Teil entfallen. Damit können Lärmemissionen während der Abfertigungsvorgänge<br />

minimiert werden.<br />

Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass in Folge der zentralen Lage der Vorfeldpositionen die<br />

Lärmbelastung in der bewohnten Umgebung des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld<br />

im Gegensatz zur aktuellen Belastung insbesondere im Bereich des Ortes Schönefeld für Roll- und<br />

APU-Betrieb durchweg vernachlässigbar ist. Die maximalen Erhöhungen des Dauerschallpegels am<br />

Tag treten im Bereich des Ortes Rotberg auf und betragen hier selbst unter den getroffenen „worst case“-Annahmen<br />

nur 0,4 dB(A). Die für die Nacht gewonnen Resultate weisen gegenüber dem Tagesdauerschallpegel<br />

im Mittel etwas höhere durch Roll- und APU-Betrieb erzeugte Zuwächse des äquivalenten<br />

Dauerschallpegels auf, die allerdings durchweg unter einem Dezibel liegen (Gutachten M 5 „Einfluss<br />

bodengebundener Operationen von Flugzeugen auf die Gesamtlärmbelastung“, S. 25 f.). Die Ermittlung<br />

dieser Werte in Anlehnung an die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)<br />

beruht auf der „worst case“-Annahme, dass keine bodengebundene Stromversorgung eingesetzt wird<br />

(Gutachten M 5, S. 23)<br />

Unter Berücksichtigung der kaum wahrnehmbaren Erhöhung der Lärmbelastung Dritter kann der Betrieb<br />

von APU auch für den Fall vernachlässigt werden, dass eine bodenseitige stationäre Energieversorgung<br />

der Flugzeuge gar nicht oder nur an einem Teil der Standplätze eingerichtet wird.<br />

10.1.8.1.4 Lärmarme An- und Abflugverfahren<br />

Auf internationaler Ebene wurden verschiedene lärmmindernde An- und Abflugverfahren entwickelt, die<br />

zu einer Minderung der Fluglärmbelastung bei der einzelnen Flugbewegung beitragen. 218<br />

Die in Deutschland gegenwärtig definierten lärmmindernden An- und Abflugverfahren sind im Luftfahrthandbuch<br />

Deutschland im Teil Enroute, ENR 1.5-13 (Lärmmindernde Ab- und Anflugverfahren in der<br />

218 ICAO (1993): Procedures for Air Navigation Services. Aircraft Operations. Volume I. Flight Procedures. Part V. Noise<br />

Abatement Procedures. Doc 8168-OPS/611.

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