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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 851 von 1171<br />

Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei den Eckwerten schon nach den Aussagen der Verfasser<br />

nur um „Vorschlagswerte“ handelt, die wegen noch bestehender erheblicher Wissenslücken nur als<br />

vorsorgliche Werte zur Wirkungsabschätzung bei Dauerlärm entlang von Straßen zu verstehen<br />

sind. 242<br />

Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde sind diese Eckwerte auf die Beurteilung der Auswirkungen<br />

des geplanten Ausbaus eines Flughafens nicht anwendbar. Fluglärm stellt nämlich, anders<br />

als Straßenlärm, kein Dauerschallereignis dar, sondern ist überwiegend durch Einzelschallereignisse<br />

mit mehr oder weniger regelmäßigen Ruhephasen geprägt. Dauerschallpegel werden deshalb<br />

als problematisch eingeschätzt, weil durch die dauerhafte Überlagerung der Kommunikationslaute<br />

die Vögel vor allem während der Paarungsphase, bei Revierabgrenzung oder Balz gestört werden<br />

können. Wenn jedoch genügend Lärmpausen vorhanden sind, in denen die Vögel ohne Überlagerung<br />

kommunizieren können, tritt diese Störung nicht ein. Für eine Beurteilung der Auswirkungen<br />

des Fluglärms auf Vögel ist die Berücksichtigung eines als Leq3 ermittelten energie-äquivalenten<br />

Dauerschallpegels daher - anders als für die Beurteilung der Fluglärmwirkungen auf den Menschen<br />

- lediglich zur konservativen Abgrenzung des Ausdehnung des Bereichs, in dem Auswirkungen zu<br />

bedenken sind, geeignet, da physiologische Reaktionen (Schädigungen des Gehörapparats) bei der<br />

Lärmbewertung für Vögel nicht im Vordergrund stehen.<br />

Ausreichende Lärmpausen<br />

Nach den Darstellungen der Träger des Vorhabens sind für den Endausbauzustand im Szenario<br />

20XX rund 1000 Flugbewegungen von Flächenflugzeugen pro Tag zu erwarten, die sich gleichmäßig<br />

auf beide Start- und Landebahnen (je 500) verteilen. Daraus wird von den Trägern des Vorhabens<br />

eine Verteilung von im Mittel 14 Flugbewegungen pro Stunde im Bereich der Hauptan- und -<br />

abflugstrecken errechnet. Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde sind damit Lärmpausen in<br />

ausreichender Dauer und Häufigkeit gesichert. Diese Überzeugung wird auch durch die Stellungnahme<br />

des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung vom 28.4.2004 gestützt.<br />

Dort wird bestätigt, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Brutvögel durch den Betrieb des<br />

Flughafens Schönefeld zu erwarten sind, da mit deutlichen Lärmpausen zu rechnen sei.<br />

Einzelschallereignisse<br />

Da Fluglärm von Einzelschallereignissen geprägt ist, sind die Auswirkungen der durch das Vorhaben<br />

hervorgerufenen Maximalpegel zu betrachten. Sichere Erkenntnisse über die Wirkung der Maximalpegel<br />

auf die Avifauna liegen jedoch nicht vor. In der Veröffentlichung Reck et al. wird ebenfalls<br />

darauf hingewiesen, dass für andere Lärmtypen ähnliche Rahmenwerte wie für den Dauerschall<br />

noch nicht verfügbar sind. 243 Untersuchungen an Vögeln zeigen, dass Schäden am Innenohr<br />

durch Einzelereignisse ab Schalldruckpegeln von mehr als 110 dB festzustellen sind. 244<br />

Die Träger des Vorhabens haben Angaben zur Häufigkeitsverteilung von Maximalpegeln für die<br />

einzelnen Szenarien an Einzelpunkten im Gutachten YM4 dargestellt. Die Planfeststellungsbehörde<br />

242 vgl. a.a.O. S. 141, 153, 157<br />

243 a.a.O. S. 157<br />

244 Klump, 2001 in Angewandte Landschaftsökologie, Heft 44, “Lärm und Landschaft“, Hrsg. Bundesamt für Naturschutz

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