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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 651 von 1171<br />

häfen der Gemeinschaft vom 26.03.2002 ergeben; der 4. Erwägungsgrund bringt zum Ausdruck, dass<br />

die Richtlinie selbst davon ausgeht, dass das Kapitel 4 nicht als Grundlage für die Einführung von Betriebsbeschränkungen<br />

festgelegt wurde.<br />

Weiterhin vertritt die Planfeststellungsbehörde die Auffassung, dass es zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit<br />

und der Verkehrsaufgabe des Flughafens möglich und unter Beachtung des Grundsatzes<br />

der Verhältnismäßigkeit auch erforderlich ist, vor einer Anordnung eines Flugverbots in Kernruhezeiten<br />

eine Einschränkung des Flugbetriebs auf sehr lärmarme Flugzeuge vorzunehmen, wenn dadurch unter<br />

Einbeziehung der Maßnahmen des passiven Schallschutzes das Schutzziel des ungestörten Schlafs<br />

der Anwohner sichergestellt werden kann.<br />

Bei Vergleich von nationalen und internationalen Flughäfen in Europa finden sich überwiegend Nachtflugbetriebsbeschränkungen,<br />

in Deutschland in vielen Fällen mit Ruhephasen während unterschiedlicher<br />

Kernzeiten, im europäischen Ausland und an einigen deutschen Flughäfen in Form von Kontingentierungen<br />

der Flugbewegungen. Eine beispielhafte Übersicht bezogen auf Kapitel-3-Flugzeuge aus der<br />

sog. Bonusliste nach dem Stand 2002 ergibt sich aus der folgenden Abbildung 223 .<br />

Von den dargestellten Flughäfen haben neben dem bestehenden Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

(SXF) nur die Flughäfen Köln/Bonn (CGN) und Paris (CDG, Charles de Gaulles) keine Nachtflugbetriebsbeschränkungen.<br />

Eine Kontingentierung der nächtlichen Flugbewegungen findet sich an den Verkehrsflughäfen<br />

München (MUC) und Zürich (ZRH) für die Tages-/Nachtrandzeiten bei einem Flugverbot<br />

in der Kernruhezeit und ansonsten bei den Flughäfen Amsterdam (AMS) und London (Heathrow, LHR)<br />

auf die gesamte Nacht bezogen.<br />

223 Jünemann (2001)

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