03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 683 von 1171<br />

Auf Grund der Verlängerung der S-Bahn vom Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld (alt) zum neuen<br />

Flughafenbahnhof wurde in der schalltechnischen Untersuchung die Immissionssituation im Bereich des<br />

Ortsteils Waßmannsdorf untersucht. Im Bereich der Bau - km 100,0 bis Bau-km 103,8 (S-Bahn) erfolgt<br />

auf der bestehenden Gleistrasse lediglich eine Umrüstung der Stromversorgung von einer Oberleitung<br />

in eine Stromschiene. Hierbei handelt es sich lediglich um eine kleinere Baumaßnahme, nicht um einen<br />

erheblichen baulichen Eingriff in den Schienenweg. Ein Anwendungsfall der 16. BImSchV liegt deshalb<br />

hier nicht vor.<br />

Ab Bau-km 103.8 (S-Bahn) schwenkt die Trasse aus den südlichen Gleisen des Berliner Außenringes<br />

aus. Ab diesem Punkt beginnt ein neuer Schienenweg i.S. des § 1 der 16. BImSchV. Die Schalltechnische<br />

Untersuchung weist aus, dass an den Immissionsorten in der Dorfstraße 34 in Waßmannsdorf<br />

aufgrund der Entfernung zum neuen Schienenweg die Grenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV eingehalten<br />

werden. Ansprüche auf Lärmvorsorge bestehen nicht. Schutzmaßnahmen sind daher nicht anzuordnen.<br />

10.4.2 Lärmschutzmaßnahmen<br />

Zur Ermittlung der vorzusehenden Schutzmaßnahmen stellt die schalltechnische Untersuchung in ihren<br />

ergänzenden „Untersuchungen zum Schallschutz in Kienberg“ vom 05.05.2004 und vom 16.06.2004 die<br />

Schutzwirkungen und die Kosten zwischen<br />

- ausschließlich passiven Schutzmaßnahmen zur Verbesserung der Schalldämmung in Umfassungsbauteilen<br />

(Fenster, Dächer, Fassaden und Rollladen),<br />

- 2 m oder 3 m hohen Schallschutzwänden beidseitig der Trasse,<br />

- der Anwendung des Schleifverfahrens „besonders überwachtes Gleis“ und<br />

- dem besonders überwachten Gleis in Verbindung mit 2m hohen Wänden gegenüber.<br />

Eine 90 m lange Wand auf der Nordseite der Bahntrasse dient dem Schutz von 2 Gebäuden, eine 350m<br />

lange Wand auf der Südseite dem Schutz von 17 Gebäuden. Die Lage der Lärmschutzwände ist aus<br />

Abbildung 1 im Anhang der Untersuchung zum Schallschutz in Kienberg vom 05.05.2004 ersichtlich.<br />

Bei der Errichtung von 2 m hohen Wänden würden an 5 Gebäuden die Grenzwerte nicht eingehalten,<br />

bei 3 m hohen Wänden würden an einem Gebäude die Grenzwerte nicht eingehalten. Beim Einsatz des<br />

besonders überwachten Gleises verblieben an 8 Gebäuden eine Grenzwertüberschreitung, in der Kombination<br />

besonders überwachtes Gleis und 2 m hohe Wände würden sämtliche Grenzwerte eingehalten.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat Schutzwirkungen und Kosten untereinander abgewogen. Die Kosten<br />

für ausschließlich passiven Lärmschutz würden ca. 27.500 Euro betragen. Für das besonders überwachte<br />

Gleis auf einer Länge von 2 mal 750 m und ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen würden<br />

Kosten in Höhe von ca. 452.200 Euro anfallen. Eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2 m auf<br />

440 m Länge und ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen würde ca. 502.000 Euro kosten, eine<br />

Lärmschutzwand mit einer Höhe von bis zu 3 m auf derselben Länge ca. 573.000 Euro und eine Kombination<br />

von Lärmschutzwand mit 2 m Höhe und besonders überwachtem Gleis ca. 936.000 Euro. Dem<br />

Vorschlag der Träger des Vorhabens, wegen der hohen Kosten der genannten aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />

ausschließlich passive Schutzmaßnahmen vorzusehen und im Falle der Tagwertüberschreitung<br />

eine Entschädigung des Außenwohnbereiches zu zahlen, schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />

trotz der höheren Kosten für aktive Schallschutzmaßnahmen nicht an. <strong>Der</strong> Anspruch auf

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!