03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 596 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Praktisch relevant ist der Witterungseinfluss auf die Schallausbreitungsdämpfung. Die frequenz- und<br />

entfernungsabhängige Luftdämpfung wird durch Luftfeuchtigkeit und Temperatur beeinflusst. Das Berechnungsverfahren<br />

der AzB berücksichtigt sowohl die Luft-Boden-Schallausbreitung als auch die Boden-Boden-Schallausbreitung.<br />

Die meteorologischen Einflüsse auf die Schallausbreitungsdämpfung<br />

sind in diesen Ansätzen implizit berücksichtigt. Die der AzB zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten<br />

gelten für sog. atmosphärische Standardbedingungen von 15° Celsius für die Lufttemperatur und 70 %<br />

Luftfeuchtigkeit. Fluglärmberechnungen unter Verwendung des Berechnungsverfahrens der AzB werden<br />

auf der Grundlage der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres als Bezugszeitraum durchgeführt.<br />

Die sechs verkehrsreichsten Monate setzen sich in Deutschland fast ausnahmslos aus den Sommermonaten<br />

sowie angrenzenden Monaten des Frühjahres und des Herbstes zusammen. Die auf den<br />

atmosphärischen Standardbedingungen beruhende Schallausbreitung des Berechnungsverfahrens der<br />

AzB stellt somit einen geeigneten Mittelwert dar.<br />

Lokal kann es allerdings witterungsbedingt aufgrund von Windeinfluss und Temperaturinversion an<br />

einzelnen Tagen zu Pegelabweichungen von bis zu ± 5 dB(A) kommen. Hierbei ist aber zu berücksichtigen,<br />

dass die wetterbedingten Abweichungen der Immissionspegel sowohl Pegelerhöhungen als auch<br />

beträchtliche Pegelreduktionen erwarten lassen. Ein Langzeitmittelungspegel gleicht diese Einflüsse<br />

grundsätzlich aus. Dies wird auch durch den bereits erwähnten Vergleich von Rechen- und Messergebnissen<br />

am Flughafen Frankfurt/Main belegt, der gezeigt hat, dass mit der Berechnung nach AzB-99 im<br />

Mittel eine Überschätzung der tatsächlichen Immissionspegel erfolgt.<br />

Seitens der Einwender wurde vorgetragen, die Berechnung der Fluglärmimmissionen sei fehlerhaft, da<br />

die akustischen Eingangsdaten der AzB mittels der Zeitbewertung „Slow“ gewonnen wurden. Sowohl<br />

die Erfassung der Eingangsdaten als auch Fluglärmmessungen seien mit der Zeitbewertung „Fast“ vorzunehmen.<br />

Diesem Einwand ist nicht zu folgen. <strong>Der</strong> von einem Messgerät angezeigte Schallpegel wird durch dessen<br />

Dynamik, d. h. eine Eigenschaft des Gerätes, bestimmt. International sind die drei Einstelldynamiken<br />

„Slow“, „Fast“ und „Impulse“ üblich. Bei der Messung von Fluglärm hat sich die Zeitbewertung<br />

„Slow“ durchgesetzt. Dies hat zur Folge, dass sämtliche akustischen Datengrundlagen für die Fluglärmberechnung<br />

auf dieser Zeitbewertung beruhen. Da auch die Fluglärmmessanlagen der Verkehrsflughäfen<br />

mit dieser Einstelldynamik arbeiten, ist eine gute Vergleichbarkeit zwischen Rechnung und Messung<br />

gegeben. Aus diesen Gründen hat sich die Anwendung der Bewertungen „Fast“ oder „Impuls“ bisher<br />

nicht durchgesetzt. Auch die akustischen Eingangsdaten der AzB-DLR wurden mit der Zeitbewertung<br />

„Slow“ ermittelt. Akustische Eingangsdaten, die auf der Zeitbewertung „Fast“ beruhen, stehen derzeit<br />

nicht zur Verfügung. Grundsätzlich ist ferner auf die Tatsache hinzuweisen, dass sich nahezu alle Kriterien<br />

zur Beurteilung der Lärmwirkungen des Fluglärms auf Pegel beziehen, die mit der Zeitbewertung<br />

„Slow“ ermittelt wurden. Mit der Zeitbewertung „Fast“ ermittelte Pegel würden somit gänzlich neue Beurteilungskriterien<br />

erfordern.<br />

In verschiedenen Einwendungen wurde gefordert, die berechneten Fluglärmpegel mit Ton- und Impulskorrekturen<br />

zu versehen. Diese Forderung ist nicht begründet.<br />

Geräusche, die Impulse oder auffällige Pegeländerungen enthalten, können bei gleichem Pegel im Vergleich<br />

zu gleichförmigen Geräuschen eine erhöhte Störwirkung hervorrufen. Ähnliches gilt für Geräusche,<br />

deren Spektrum deutliche Einzeltöne enthält. <strong>Der</strong>artigen Einflüssen kann beispielsweise durch<br />

additive Korrekturen am Gesamtschallpegel Rechnung getragen werden.<br />

Die Ermittlung von Impulszuschlägen ist in der DIN 45645, Teil 1 „Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels<br />

für Geräuschimmissionen“ beschrieben. Nach DIN 45643, Teil 1 „Messung und Beurteilung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!