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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 824 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

15.1.9.2 Abwägung<br />

Die Planfeststellungsbehörde misst den hier betroffenen Belangen von Natur und Landschaft ein besonderes<br />

Gewicht zu.<br />

Durch den Ausbau des Flughafens Berlin Schönefeld kommt es zu vielfältigen Eingriffen. Damit sind<br />

zahlreiche Konflikte mit Naturhaushalt und Landschaftsbild verbunden. Konfliktschwerpunkte ergeben<br />

sich sowohl aus dem hohen Flächenanspruch des Vorhabens als auch örtlich aus einer hohen Eingriffsintensität<br />

und der Betroffenheit wertvoller Biotope und Böden. Diese Eingriffe sind nur zum Teil ausgleichbar.<br />

Hierbei sind die Eingriffe in Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung der einzelnen<br />

Schutzgüter, die Beeinträchtigung von Biotopen, die nicht in angemessenen Zeiträumen wieder<br />

herstellbar sind sowie insbesondere die Eingriffe in naturschutzfachlich besonders wertvolle Landschaftsbestandteile<br />

- wie z. B. Naturschutzgebiete, die gemäß §§ 31, 32 und 35 BbgNatSchG geschützten<br />

Landschaftsbestandteile und schutzwürdige Vogellebensräume - zu nennen und als schwerwiegend<br />

zu bewerten. Auch die zu sehr großen Teilen nicht ausgleichbare Inanspruchnahme von Böden ist als<br />

verbleibender schwerwiegender Eingriff zu bewerten.<br />

Diese Eingriffe widersprechen den in § 1 BbgNatSchG genannten Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege. Danach sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen, zu<br />

entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier-<br />

und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Dies bezieht<br />

sich insbesondere auf Brandenburgs typische Landschaften und Naturräume, die wild lebenden Tiere<br />

und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume - insbesondere ökologisch wertvolle -<br />

sowie deren Verbund. Fließgewässer sollen zum Beispiel in einen naturnahen Zustand zurückgeführt<br />

werden, noch vorhandene Naturbestände sollen erhalten und entwickelt werden. Änderungen des<br />

Grundwasserspiegels und Schadstoffeintrag sind ebenso wie Beeinträchtigungen des Erlebnis- und<br />

Erholungswertes der Landschaft, des Klimas und der Böden zu vermeiden.<br />

Auf der anderen Seite sprechen aber auch sehr gewichtige Belange für die Ablösung des bisherigen<br />

Flughafensystems mit drei Standorten und Bündelung an einem bedarfsgerecht ausgebauten und durch<br />

leistungsfähige Verkehrsverbindungen angeschlossenen Flughafen außerhalb der Innenstadt.<br />

<strong>Der</strong> künftige Luftverkehrsbedarf lässt sich sachgerecht nur durch den Ausbau des Flughafens Schönefeld<br />

zum „Single-Standort“ bewältigen. Eine Konzentration des Luftverkehrs der Region Berlin/Brandenburg<br />

ist sinnvoll, da eine unzeitgemäße Segmentierung des Flugbetriebs und damit die Verkehrsverbindungen<br />

der Innenstadt belastende Umsteigeverkehre entfallen.<br />

Das Vorhaben entspricht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Es steht mit den landesplanerischen<br />

Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) vom 12. Juli 2003 und im Landesentwicklungsplan<br />

Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) vom 28.10.2003 im Einklang. <strong>Der</strong> Entwurf<br />

des Flughafenkonzeptes der Bundesregierung vom 30.8.2000 unterstützt das Vorhaben als Gesamtprojekt<br />

einschließlich der infrastrukturellen Einbindung, die Luftverkehrskonzeption für das Land Brandenburg<br />

vom Mai 2000 (1. Fortschreibung) sieht ausdrücklich den Ausbau des Verkehrsflughafens Schönefeld<br />

vor. Die Schienenanbindung korrespondiert mit dem Bahnkonzept 2009 (Konzeption des Landes<br />

Brandenburg zur Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs), der Ausbau stimmt mit den<br />

Grundsätzen und Zielen im gemeinsamen Entwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin<br />

(LEP eV) vom 2.3.1998 überein.

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